Auf dem Balkon Solarstrom erzeugen: Was dürfen Mieter?

Inzwischen sind günstige Solarmodule auf dem Markt, die man auf den Balkon stellen oder ans Geländer hängen und einfach in die Steckdose stecken kann. Ihr Strom fließt dann ins Netz der Wohnung und senkt die Stromrechnung. Klingt einfach – und die gern genutzte Bezeichnung „Plug-in Solarmodul“ suggeriert auch genau das. Ganz so einfach ist es aber nicht. Was Mieter und Vermieter beachten sollten.

Inzwischen sind günstige Solarmodule auf dem Markt, die man auf den Balkon stellen oder ans Geländer hängen und einfach in die Steckdose stecken kann. Ihr Strom fließt dann ins Netz der Wohnung und senkt die Stromrechnung. Klingt einfach – und die gern genutzte Bezeichnung „Plug-in Solarmodul“ suggeriert auch genau das. Ganz so einfach ist es aber nicht. Was Mieter und Vermieter beachten sollten.

Düsseldorf. Wenn Mieter mit einer Stecker-Solaranlage selbst Sonnenstrom erzeugen wollen, brauchen sie dafür unter Umständen die Zustimmung des Vermieters. „Immer dann, wenn das Solarmodul das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert oder die sichere Befestigung einen Eingriff in die Bausubstanz nötig macht, muss der Vermieter seine Erlaubnis geben“, erklärt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen gibt außerdem zu bedenken: „Bei einer vermieteten Eigentumswohnung kann der Vermieter die Anbringung manchmal nicht erlauben, selbst wenn er persönlich nichts dagegen hat, weil die Eigentümerversammlung solch eine Veränderung ausgeschlossen hat.“

Vermieter können ihre Zustimmung außerdem an Bedingungen knüpfen. „Wir empfehlen Vermietern, eine Stecker-Solaranlage nur zu erlauben, wenn alle Arbeiten daran von einer Fachfirma erledigt werden und der Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließt, die im Zweifel für Schäden aufkommt, die durch die Anlage entstehen“, rät Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Ein Veto-Recht haben die Nachbarn: Werden sie durch Reflexionen der Solaranlage geblendet, können sie die Entfernung des Moduls verlangen.

Stecker-Solaranlage: Elektrische Sicherheit nicht vernachlässigen

Ein wichtiger Aspekt ist zudem die elektrische Sicherheit. „Eine Stecker-PV-Anlage darf man nicht einfach in jede Steckdose stecken“, sagt Amaya. „Es ist eine sogenannte Energiesteckdose nötig. Die kann der Mieter sich von einem Elektriker installieren lassen. Eine Erlaubnis des Vermieters dafür ist dann nötig, wenn bei der Montage in die Bausubstanz eingegriffen wird, weil zum Beispiel eine Leitung unter Putz gelegt wird.“ Außerdem muss das Stromnetz der Wohnung die Stromeinspeisung verkraften können. Wenn eine Aufrüstung nötig ist, muss der Vermieter zustimmen, ein Elektriker die Arbeiten ausführen und der Mieter die Kosten tragen.

Überschüssiger Strom aus dem Solarmodul fließt zurück ins öffentliche Netz – das geht mit einem Standard-Stromzähler nicht: „Mieter müssen zum Betrieb einer Stecker-PV-Anlage einen Zweirichtungszähler installieren lassen. Das können sie selbst beim Netzbetreiber in Auftrag geben, müssen aber auch die Kosten selbst tragen“, informiert Konrad Adenauer. Um für den überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung zu bekommen, muss der Mieter seine Solaranlage spätestens am Tag der Inbetriebnahme online bei der Bundesnetzagentur anmelden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten