Grunderwerbsteuer

Rot-Grün erhöht die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen ab Januar auf 6,5 Prozent

SPD und Grüne in Nordrhein- Westfalen haben am 28. Oktober fraktionsintern beschlossen, die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2015 von 5 auf 6,5 Prozent zu erhöhen. Damit wird der Hauskauf für junge Familien deutlich teurer. Auch die Mieten werden um ein Vielfaches steigen. Die Mietpreisbremse gilt nämlich nicht für Neubauten. Haus & Grund Rheinland lehnt die Erhöhung der Grunderwerbsteuer daher kategorisch ab und hat dies vor allem in der Anhörung am 2. Dezember im Landtag deutlich gemacht. Nach Berechnungen des Wohnkostenberichtes 2014, den das Bochumer Forschungsinstitut InWIS im Auftrag von Haus & Grund Rheinland erstellt hat, wird sich bei der anfänglichen Nettokaltmiete der Anteil für die Grunderwerbsteuer auf 60 Cent pro Quadratmeter belaufen. Bei einer Drei-Zimmer-Wohnung mit 70 Quadratmetern macht die Grunderwerbsteuer in der Miethöhe jährlich immerhin 504 Euro aus. Die geplante Mietpreisbremse gilt dauerhaft nämlich nicht für Neubauwohnungen, so dass die erhöhte Grunderwerbsteuer an die Mieter weitergegeben wird. Bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses zum Preis von 250.000 Euro muss eine junge Familie wegen der Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent zukünftig sogar 16.250 Euro zahlen.

Grundlage für die Erhebung ist das Grunderwerbsteuergesetz. Bis 1969 war das Grunderwerbsteuerrecht Landesrecht, seit 1970 unterliegt es der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. 1983 wurde durch den Bund ein einheitliches Bundesgesetz geschaffen, um die zersplitterten Regelungen auf Länderebene abzulösen. Seinerzeit wurde der Steuersatz von 7 Prozent des Kaufpreises bundeseinheitlich auf 2 Prozent gesenkt, im Gegenzug sind viele Befreiungstatbestände entfallen. Mit dem Jahressteuergesetz 1997 wurde der Steuersatz auf 3,5 Prozent erhöht. Seit 2006 haben die Bundesländer die Hoheit darüber erhalten, den Steuersatz selbst festzusetzen. Seitdem haben alle Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen – die Grunderwerbsteuersätze angehoben, zum Teil sogar mehrfach. Nordrhein-Westfalen hat den Steuersatz in der ersten großen Erhöhungswelle zum 1. Oktober 2011 auf 5 Prozent angehoben. Ein Satz, der bald nicht mehr gilt.

Damit folgt das Land dem rot-grün regierten Schleswig-Holstein, das in diesem Jahr bereits mit 6,5 Prozent den höchsten Satz erreicht hat – dicht gefolgt von Berlin und Hessen mit jeweils 6 Prozent.

Zurzeit kann NRW durch die Grunderwerbsteuer jährliche Einnahmen von über 1,6 Milliarden Euro verzeichnen. Vier Siebtel der Einnahmen gehen hierbei an die Kommunen – und dass, obwohl Kommunen und Land keinen einzigen Beitrag zum Eigentumserwerb geleistet haben.

Für private Immobilienkäufer und Bauherren ist die Erhöhung dagegen eine bittere Pille, denn hierdurch verteuert sich der Eigentumserwerb nochmals deutlich. Der deutliche Anstieg der Grunderwerbsteuersätze ist aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen ist sie eine Transaktionssteuer, die an den Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgang anknüpft. Grundsätzlich sollten auf den Wohnungs- und Immobilienmärkten, wie allgemein auf allen Märkten, keine Hemmnisse für Transaktionen aufgebaut werden, die einen Eigentümerwechsel behindern könnten. Bei einem Steuersatz von 2 oder 3,5 Prozent – wie bis zum Jahr 2007 bundeseinheitlich angewendet – ist man nur von geringen Hürden ausgegangen. Ein Anstieg der Grunderwerbsteuer um anderthalb Prozent erhöht die Kaufnebenkosten um bis zu zehn Prozent. Dabei ist der Effekt einer Grunderwerbsteuererhöhung ungewiss: Sie führt nicht zwangsläufig zu höheren Steuereinnahmen. Vielmehr könnte es aufgrund einer schwächeren Nachfrage sogar zu Steuerausfällen kommen. Insbesondere in strukturschwachen Regionen, die unter dauerhaften Leerständen leiden, wird sich eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer negativ auswirken.

Schon heute besteht die große Gefahr von so genannter Eigentümerarmut. Zwar können Eigentümer ein Haus oder eine Wohnung ihr Eigen nennen. Allerdings können diese Immobilien mangels Nachfrage weder zum Verkauf noch zur Vermietung vermarktet werden. Ob Mietpreisbremse, Kappungsgrenzenverordnung oder Bestellerprinzip bei der Maklercourtage – Rot-Grün feiert sich als Garant für bezahlbares Wohnen. Nun zeigt die NRW-Regierung unter Ministerpräsidentin Kraft bei der Grunderwerbsteuererhöhung aber ihr wahres Gesicht.

An der Anhörung am 2. Dezember 2014 vor dem Haushalts- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss für Kommunales nahmen Dipl. Vw. Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 und Ass. jur. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinand teil.