Aufgepasst an Silvester: Haus gegen Feuerwerksschäden sichern!

Aufgepasst an Silvester: Haus gegen Feuerwerksschäden sichern!

Bald ist 2024 Geschichte, dann begrüßen auch in Nordrhein-Westfalen wieder viele Böller und Raketen das neue Jahr – abgesehen von einigen örtlichen Verbotszonen für Feuerwerk. Das Feuerwerk ist aber nicht ungefährlich für Häuser. Wir haben daher ein paar Tipps für sicheres Feiern zusammengestellt und erklären, wer für die Schäden haftet, wenn doch etwas passiert.

Bald ist 2024 Geschichte, dann begrüßen auch in Nordrhein-Westfalen wieder viele Böller und Raketen das neue Jahr – abgesehen von einigen örtlichen Verbotszonen für Feuerwerk. Das Feuerwerk ist aber nicht ungefährlich für Häuser. Wir haben daher ein paar Tipps für sicheres Feiern zusammengestellt und erklären, wer für die Schäden haftet, wenn doch etwas passiert.

Düsseldorf. Der Eigentümer-Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen rät zu besonderer Vorsicht an Silvester. „Die Fenster sollten in der Silvesternacht geschlossen bleiben“, erinnert Verbandspräsident Konrad Adenauer. „Dabei sind auch Dachluken, Balkon- und Terrassentüren nicht zu vergessen, damit Feuerwerkskörper nicht ins Haus gelangen und Schäden anrichten können.“

Adenauer empfiehlt, vor dem Silvesterabend auch Terrasse und Balkon aufzuräumen: „Alle brennbaren Gegenstände sollten von Balkon oder Terrasse verschwinden. Am besten erledigt man das schon vor Einbruch der Dunkelheit, denn oftmals zischen ja schon Stunden vor Mitternacht die ersten Feuerwerkskörper durch die Luft.“

Ergänzend ist es sinnvoll, sich darauf vorzubereiten, dass vielleicht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas passiert: „Löschdecke und Feuerlöscher sollte man ohnehin immer zuhause haben. Am Silvesterabend macht es Sinn, beides dann auch möglichst griffbereit zu halten“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Wer haftet bei Schäden durch Feuerwerk?

Falls es doch zu Schäden durch Feuerwerkskörper an Dach oder Fassade kommt, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Für Schäden am Hausrat kommt die Hausratversicherung auf. „Falls ein Verursacher ermittelt werden kann, muss dieser allerdings den Schaden bezahlen. Wenn derjenige keine Haftpflichtversicherung hat, startet er mit einem teuren Problem ins neue Jahr“, warnt Amaya.

Der Volljurist empfiehlt beim Umgang mit Feuerwerkskörpern grundsätzlich, vorsichtig zu sein: „Nach einem Wohnungsbrand stehen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen im Raum. Das gilt besonders dann, wenn Personen verletzt oder fremde Gebäude beschädigt wurden.“

Wer trotzdem nicht auf ein eigenes Feuerwerk zum Jahreswechsel verzichten mag, der muss am Neujahrstag auch die Aufräumarbeiten auf sich nehmen: „Die Überreste von Feuerwerkskörpern und Böllern auf Straße oder Bürgersteig sind wegen der Verletzungsgefahr umgehend zu entfernen“, ergänzt Adenauer.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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