Balkonkraftwerk: Muss der Vermieter das erlauben?
Kleine Solarzellen, die man beispielsweise am Balkongeländer anbringen und mit einem Stecker direkt in die Steckdose stecken kann: Solche Stecker-PV-Anlagen erfreuen sich steigender Beliebtheit, ermöglichen sie doch auch Mietern und Wohnungseigentümern, ein bisschen eigenen Sonnenstrom zu ernten. Künftig sollen sie leichter die Erlaubnis für so ein Balkonkraftwerk bekommen.
Berlin/Düsseldorf. Mieter und Wohnungseigentümer können künftig leichter die Erlaubnis erhalten, eine Stecker-Solaranlage zu installieren. Der Bundestag hat am Donnerstag (4. Juli 2024) eine darauf abzielende Änderung des Mietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts beschlossen. Demnach zählt die Anbringung einer Stecker-Solaranlage, umgangssprachlich oft als „Balkonkraftwerk“ bezeichnet, künftig zu den privilegierten baulichen Veränderungen.
Bedeutet: Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen ein Balkonkraftwerk erlaubt, sofern der Installation kein ernsthafter sachlicher Grund entgegensteht. Den gleichen Anspruch bekommen Wohnungseigentümer gegenüber der Eigentümerversammlung, welche sie um Erlaubnis fragen müssen, bevor sie eine Stecker-PV-Anlage einsetzen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darf, genauso wie ein Vermieter, über die genaue Art und Weise der Montage des Balkonkraftwerks mitbestimmen.
Balkonkraftwerk: Zusatzvereinbarung zum Mietvertag sinnvoll
So können die Eigentümer ein Balkonkraftwerk künftig also in aller Regel nicht mehr verbieten, jedoch auch weiterhin durch etwaige Auflagen sicherstellen, dass von den Balkonkraftwerken kein Risiko ausgehen wird. Haus & Grund Rheinland Westfalen rät Vermietern, die ihren Mietern eine Stecker-PV-Anlage erlauben, mit diesen eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abzuschließen, welche alles Nähere rechtsverbindlich regelt. Ein entsprechender Vordruck ist hier erhältlich.
Die Reform muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden, was erst nach der Sommerpause geschehen wird. Mit der Anpassung soll der Ausbau der Solarenergie weiter erleichtert werden. Schon zum 1. April hatte der Gesetzgeber mit dem gleichen Ziel die Anmeldung der Anlagen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vereinfacht und die zulässige Leistung am Wechselrichter für Stecker-Solaranlagen von 600 auf 800 Watt erhöht.
In der Tat boomen die Mini-Solaranlagen schon heute, mehr als 563.000 Stück sind in Deutschland bereits in Betrieb. Davon gingen 152.000 Stück allein zwischen April und Juni 2024 in Betrieb, wie Zahlen des Marktstammdatenregisters aus der vergangenen Woche zeigen. Das sind 52 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die neuerliche Vereinfachung der Rechtslage dürfte dazu beitragen, dass dieser Boom längerfristig anhält.
Haus & Grund warnt vor übertriebenen Erwartungen
„Viele Bewohner von Wohnungen wollen Solarstrom für den eigenen Verbrauch produzieren. Deshalb ist es eine gute Entscheidung des Bundestages, den Weg dorthin einfacher zu gestalten“, kommentierte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke, die Entscheidung des Bundestages. Er warnte jedoch gleichzeitig vor übertriebenen Erwartungen an Balkonkraftwerke.
„Die Qualität der am Markt erhältlichen Geräte variiert sehr stark. Verbraucher sollten sich vorher eingehend informieren, um am Ende nicht draufzuzahlen“, rät Warnecke. Er gab zudem zu bedenken, dass Balkonkraftwerke aktuell keinen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz leisten.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
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