BauCode NRW setzt Maßstäbe: neue Landesbauordnung in Kraft

BauCode NRW setzt Maßstäbe: neue Landesbauordnung in Kraft

Es ist soweit: Der BauCode NRW setzt ab heute (1. September 2026) neue Maßstäbe für ein modernes Bauordnungsrecht. Durch die Streichung der anerkannten Regeln der Technik, die Einführung einer Oldtimer-Regelung im Bestand und die Digitalisierung der Bauverwaltung sollen das Planen und das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger werden.

Es ist soweit: Der BauCode NRW setzt ab heute (1. September 2026) neue Maßstäbe für ein modernes Bauordnungsrecht. Durch die Streichung der anerkannten Regeln der Technik, die Einführung einer Oldtimer-Regelung im Bestand und die Digitalisierung der Bauverwaltung sollen das Planen und das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger werden.

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Landesbauordnung: Das umfassend reformierte Regelwerk ist heute (1. September 2026) in Kraft getreten. Der Anlass für die Überarbeitung war eigentlich das Ziel, den Bau von Anlagen für die Landes- und Bündnisverteidigung schneller und einfacher zu ermöglichen. Doch dabei beließ man es nicht: Das Land nutze die Gelegenheit für eine grundsätzliche Reform, um das Bauen angesichts hoher Baukosten, steigender Finanzierungskosten und anhaltenden Wohnraummangels insgesamt einfacher, schneller und kostengünstiger möglich zu machen (wir berichteten).

„Das Bauordnungsrecht soll zwar die Sicherheit von Gebäuden gewährleisten, aber nicht durch unnötige Detailvorgaben das Bauen verteuern oder Investitionen verhindern“, beschreibt Erik Uwe Amaya den Leitgedanken, nach dem die Reform entwickelt wurde. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Ruhr hat den Reformprozess von Beginn an begleitet. „Den wohl größten Paradigmenwechsel bringt die Streichung der allgemein anerkannten Regeln der Technik aus den allgemeinen Anforderungen der Bauordnung“, hebt er hervor. Damit sind 90 Prozent der DIN-Normen nicht mehr bauordnungsrechtlich gefordert.

Weniger Normen – mehr Freiheit für Innovation und Wirtschaftlichkeit

„So wird die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen künftig nur noch auf rund zehn Prozent des bestehenden DIN-Regelwerks Bezug nehmen. Berücksichtigt werden damit im Wesentlichen nur noch diejenigen technischen Regelungen, die für sicherheitsrelevante Anforderungen erforderlich sind“, erklärt Amaya. Normen, die nicht sicherheitsrelevante Empfehlungen beinhalten, sind damit nicht länger als Kostentreiber im Spiel – zumindest, was das Bauordnungsrecht betrifft.

„Allerdings muss der Bund mit dem Gebäude-Typ-E-Gesetz das Bauvertragsrecht anpassen, damit die Neureglungen der Landesbauordnung wirksam greifen und DIN-Vorschriften nicht zivilrechtlich durchgesetzt werden können“, stellt Amaya fest. Zugleich biete die neue Bauordnung weitere wesentliche Verbesserungen: „Das reicht von der Digitalisierung der Bauverwaltung über vereinfachte Genehmigungsverfahren bis hin zu neuen Regelungen für den Gebäudebestand.“ 

Genehmigungsverfahren: Digitalisierung und Vereinfachung

Da ist zum einen der „Digital first“-Ansatz: Nach der reformierten Landesbauordnung ist die elektronische Bauantragsstellung der Regelfall. Papierunterlagen werden auf der neuen gesetzlichen Grundlage endgültig durch digitale Verfahren und standardisierte Bearbeitungsprozesse ersetzt. Medienbrüche zwischen Papier- und Digitalverfahren sollen somit der Vergangenheit angehören. Die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Digitalisierung ist jedoch nur eine Seite der Medaille.

Noch einfacher ist es natürlich, wenn gar kein oder nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nötig ist. Deshalb weitete die neue Landesbauordnung auch die Genehmigungsfreistellungen aus und stärkt die Genehmigungsfiktion. So sollen Bauvorhaben schneller umsetzbar und die Bauaufsichtsbehörden entlastet werden. Amaya weist dabei zugleich auf die Flexibilität der neuen Regelungen hin: „Bauherren können anstelle der Genehmigungsfreistellung, die auch Risiken birgt, ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren beantragen.“

Oldtimer-Regelung für Bestandsgebäude

Zugleich werden bürokratische Hürden für Umbau, Nutzungsänderung und Modernisierung bestehender Gebäude abgebaut. Denn nach der reformierten Bauordnung sind Bestandsgebäude grundsätzlich nach den technischen Anforderungen zu beurteilen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung galten. Ein Umbau führt also nicht mehr dazu, dass ein Gebäude dazu ertüchtigt werden muss, alle gegenwärtigen technischen Standards zu erfüllen – daran waren solche Vorhaben bisher oft gescheitert. Gerade in der Weiterentwicklung des Bestandes liegt jedoch ein hohes Potential zur Schaffung von Wohnraum.

Insgesamt stellt die neue Landesbauordnung nach Einschätzung von Haus & Grund Rheinland Ruhr einen großen Fortschritt dar. Die Rückbesinnung auf die wesentlichen Schutzziele schafft nämlich neue Freiräume für innovative und wirtschaftliche Lösungen. „Damit übernimmt das Land auch bundesweit eine Vorreiterrolle“, betont Erik Uwe Amaya. „Sollte sich die Reform in der Praxis bewähren, dürfte sie über Nordrhein-Westfalen hinaus Beachtung finden und anderen Ländern als Vorbild für eine Modernisierung ihres Bauordnungsrechts dienen.“

Auf einer eigenen Themen-Seite haben wir nähere Informationen zum BauCode NRW zusammengestellt. Weiterführende Informationen gibt es auch auf der Website des NRW-Bauministeriums zum Bauordnungsrecht.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Ruhr verfasst.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

Beauftragung eines Handwerkers

12.95 € * Inkl. 7.00 % MwSt.
Details

Rauchwarnmelder Pyrexx PX-1

29.98 € * Inkl. 19.00 % MwSt.
Details
* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten