Baukindergeld: Frist zum Jahresende nicht verpassen!

Haus & Grund Rheinland Westfalen erinnert Familien an rechtzeitiges Handeln: Das Baukindergeld hilft Familien, ein Eigenheim kaufen zu können. Wer die fünfstelligen Zuschüsse nutzen möchte, sollte aber nicht mehr lange warten: Bis Ende dieses Jahres müssen Fakten geschaffen werden, weil das Programm dann ausläuft. Wir erklären, worauf es bei der Beantragung ankommt.

Haus & Grund Rheinland Westfalen erinnert Familien an rechtzeitiges Handeln: Das Baukindergeld hilft Familien, ein Eigenheim kaufen zu können. Wer die fünfstelligen Zuschüsse nutzen möchte, sollte aber nicht mehr lange warten: Bis Ende dieses Jahres müssen Fakten geschaffen werden, weil das Programm dann ausläuft. Wir erklären, worauf es bei der Beantragung ankommt.

Düsseldorf. Familien, die das Baukindergeld bekommen möchten, sollten sich sputen: „Wer das Baukindergeld beziehen will, muss bis zum 31. Dezember 2020 den notariellen Kaufvertrag für die Immobilie unterschrieben haben oder, wenn es um einen Neubau geht, die Baugenehmigung in Händen halten“, erinnert Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Das Baukindergeld wird sowohl für den Kauf einer Bestandsimmobilie als auch für einen Neubau in gleicher Höhe gezahlt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt.“

Den Antrag auf das Baukindergeld kann man dann allerdings erst nach dem Einzug ins Eigenheim stellen. „Die Meldebescheinigung dient hierbei als Nachweis, dass man eingezogen ist“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Der Antrag auf Baukindergeld muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug online bei der KfW gestellt werden.“ Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 muss man eingezogen sein und den Antrag gestellt haben, um das Baukindergeld beziehen zu können. Das sollte auch für Bauherren, die erst Ende 2020 die Baugenehmigung in Händen halten, ausreichend Zeit sein.

Mit dem Baukindergeld unterstützt der Bund Familien mit kleineren und mittleren Einkommen bei der Eigentumsbildung. Pro Kind und Jahr gibt es über 10 Jahre hinweg 1.200 Euro jährlich. Eine Familie mit zwei Kindern kann also insgesamt 24.000 Euro bekommen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind steigt die Schwelle um je 15.000 Euro. Besonders beliebt ist das Baukindergeld in Nordrhein-Westfalen: 33.436 Anträge aus NRW wurden bis Juli 2020 bewilligt, mehr als aus jedem anderen Land.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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