Baulandmobilisierung: Neue Verordnung gilt in 95 Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Baulandmobilisierung: Neue Verordnung gilt in 95 Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Mit der neuen Baulandmobilisierungs-Verordnung können 95 ausgewählte Kommunen in NRW das gemeindliche Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke geltend machen, Befreiungen oder Ausnahmen von Festsetzungen des Bebauungsplans erteilen oder Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen. Haus & Grund Rheinland Westfalen bezog in der Verbändeanhörung Stellung.

Mit der neuen Baulandmobilisierungs-Verordnung können 95 ausgewählte Kommunen in NRW das gemeindliche Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke geltend machen, Befreiungen oder Ausnahmen von Festsetzungen des Bebauungsplans erteilen oder Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen. Haus & Grund Rheinland Westfalen bezog in der Verbändeanhörung Stellung.

Düsseldorf. Am 7. Januar 2023 ist in Nordrhein-Westfalen die Baulandmobilisierungs-Verordnung in Kraft getreten. Damit hat die schwarz-grüne Landesregierung von der Ermächtigung aus dem Bundes-Baulandmobilisierungsgesetz Gebrauch gemacht. Mittels der neuen Verordnung haben 95 Kommunen zusätzliche Instrumente zur Verfügung gestellt bekommen, um mehr und schneller Bauland erschließen zu können. Dazu zählt unter anderem die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder die Möglichkeit zur Verhängung eines Baugebots bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung.

Zur Bestimmung der 95 Städte und Gemeinden hatte die Landesregierung ein Gutachten bei dem Unternehmen „RegioKontext GmbH“ beauftragt. Das Gutachten bestimmte Gebiete in Nordrhein-Westfalen, in denen nach Vorgabe durch den Bund die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nach § 201a BauGB nicht gewährleistet oder besonders gefährdet ist.

Erweitertes Vorkaufsrecht für Kommunen

Die ausgewählten Kommunen haben nun eine Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile erhalten. Beim Verkauf eines beispielsweise brachliegenden Grundstücks kann insbesondere der Stadt oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht zustehen. Das heißt, die Stadt oder Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen bei der Veräußerung von Grundstücken das Eigentum erwerben. Des Weiteren kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder eine Ausnahme erteilt werden.

In einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt kann eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus erteilt werden. Außerdem wird die Verhängung von gemeindlichen Baugeboten zur Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung ermöglicht. Mit dem Baugebot kann die Gemeinde durch Bescheid die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten, ihre Grundstücke innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen oder eine vorhandene bauliche Anlage anzupassen.

Verordnung gilt in 95 Kommunen: Baulandumverteilung

Zu den 95 ausgewählten Städten zählen unter anderem die Großstädte Aachen, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bochum, Bonn, Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln, Leverkusen, Mönchengladbach, Münster, Neuss oder auch Wuppertal. Aber auch kleinere Städte wie zum Beispiel Alfter, Bedburg, Dormagen, Emsdetten, Haan, Lohmar, Niederkassel, Rheine, Swisttal, Wesseling oder Xanten fallen unter die Verordnung.

Bis Mitte Dezember 2022 fand eine Verbändeanhörung statt, an der Haus & Grund Rheinland Westfalen teilgenommen hat. Das Baulandmobilisierungsgesetz und folglich die Baulandmobilisierungsverordnung verfolgt nach Auffassung von Haus & Grund in weiten Teilen nicht das Ziel der Baulandmobilisierung, sondern der Baulandumverteilung in kommunale Hände – ohne dass erkennbar wird, wie dadurch Bauland mobilisiert werden soll.

Verordnung trägt nicht zu mehr Bauland bei

Die politischen Versäumnisse bei der Mobilisierung von Bauland und das teilweise Fehlen einer vorausschauenden kommunalen Bodenpolitik bzw. Wohnungspolitik können nicht geheilt werden, indem man nun in die Rechte und Handlungsoptionen von Eigentümern eingreift. Die Bevorratung von bestehendem Bauland in angespannten Märkten verknappt nur weiteres Bauland. Vielmehr muss neues Bauland ausgewiesen werden.

Immerhin wurde klargestellt, dass aus der vorliegenden Gebietskulisse nicht zugleich auf eine Gebietskulisse als Grundlage für die Evaluierung der Mieterschutzverordnung geschlossen werden könne, da sich die Zweckrichtungen der jeweiligen Verordnungsermächtigungen deutlich unterscheiden. Die Mieterschutzverordnung wirkt sich zwingend unmittelbar auf den Mietmarkt der darin aufgelisteten Städte und Gemeinden aus, indem staatlich in die Mietpreise eingegriffen wird. Allerdings kann es eine Tendenz sein. Die Mieterschutzverordnung wird schon dieses Jahr einer Überprüfung unterzogen.

Download

 Stellungnahme von Haus & Grund Rheinland Westfalen zur Baulandmobilisierungs-Verordnung (PDF, 107 KB)

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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