BBSR-Studie zur Nachverdichtung: Nur ein Bruchteil der Potenziale wird genutzt

Baugrundstücke sind in den wachsenden Großstädten Deutschlands kaum noch zu bekommen. Damit die hohe Nachfrage nach Wohnraum gestillt werden kann, bieten sich Dachausbauten oder auch Aufstockungen von bestehenden Gebäuden an. Wie groß das Potential dafür ist und wie weitgehend es bereits genutzt wird? Das hat jetzt eine Studie untersucht und festgestellt: Da geht noch ziemlich viel.

Baugrundstücke sind in den wachsenden Großstädten Deutschlands kaum noch zu bekommen. Damit die hohe Nachfrage nach Wohnraum gestillt werden kann, bieten sich Dachausbauten oder auch Aufstockungen von bestehenden Gebäuden an. Wie groß das Potential dafür ist und wie weitgehend es  bereits genutzt wird? Das hat jetzt eine Studie untersucht und festgestellt: Da geht noch ziemlich viel.

Bonn/Berlin. Im mittleren und höheren Preissegment können Dachausbauten und Aufstockungen einen wichtigen Beitrag zur städtebaulichen Nachverdichtung im Bestand und damit zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte leisten. Das ist ein zentrales Ergebnis einer Kurzexpertise, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erstellt hat.

Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen seien diese Maßnahmen in der Regel nicht unter 8,00 €/m² Wohnfläche realisierbar, so die Autoren. Die Experten des BBSR sehen gute Voraussetzungen für den Dachausbau vor allem in den Wohnungsbeständen der 1950er- bis 1970er-Jahre, weil diese ohnehin einen großen Sanierungsbedarf aufweisen und im Zuge der anstehenden Modernisierung Dachausbaumöglichkeiten geprüft werden können.

Rechtliche Hürden bremsen den Ausbau im Bestand

Derzeit entfallen knapp 40 Prozent des Wohngebäudebestandes auf diese Gebäudegeneration. Die Wissenschaftler weisen darauf hin, dass bislang nur ein Bruchteil der Potenziale, die Dachaufstockungen und Dachausbauten bieten, genutzt wird. Kostentreiber und damit Hindernisse seien unter anderem rechtliche Anforderungen der Länder und Kommunen, wie etwa die Stellplatzpflicht oder die Pflicht, einen Aufzug einzubauen.

Das BBSR unterstreicht nachdrücklich die Empfehlungen aus dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen: Die Kommunen sollten kostentreibende Auflagen in einem angemessenen Maß reduzieren und ihre planerischen Ermessensspielräume nutzen.

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