Bundesjustizminister Buschmann (FDP) gegen Eingriff in Indexmieten

Bundesjustizminister Buschmann (FDP) gegen Eingriff in Indexmieten

Mieterverbände, grüne und linke Politiker haben in letzter Zeit wiederholt gefordert, Indexmieten zu deckeln oder gar zu verbieten. Schließlich ist die Koppelung der Miethöhe an die Inflationsrate potentiell dazu geeignet, in Zeiten hoher Inflation – wie zurzeit – hohe Mieterhöhungen zu ermöglichen. Doch ein Eingreifen der Politik ist unnötig, das hat jetzt auch der zuständige Minister festgestellt.

Mieterverbände, grüne und linke Politiker haben in letzter Zeit wiederholt gefordert, Indexmieten zu deckeln oder gar zu verbieten. Schließlich ist die Koppelung der Miethöhe an die Inflationsrate potentiell dazu geeignet, in Zeiten hoher Inflation – wie zurzeit – hohe Mieterhöhungen zu ermöglichen. Doch ein Eingreifen der Politik ist unnötig, das hat jetzt auch der zuständige Minister festgestellt.

Berlin/Düsseldorf. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Forderungen nach einer Abschaffung oder Deckelung von Indexmieten eine Absage erteilt. Er sehe hier keinen unmittelbaren Regulierungsbedarf, sagte Buschmann gestern (7. Februar 2023) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die zum Konzern gehörende Berliner Morgenpost zitierte den Hinweis des Ministers, zur Wahrheit gehöre es, „dass Mieterverbände sich noch bis vor kurzem positiv zu Indexmietverträgen geäußert hätten.“

Denn, so habe Buschmann dem Blatt erklärt: „Gerade in Ballungsgebieten seien die allgemeinen Lebenshaltungskosten über viele Jahre deutlich langsamer gestiegen als die ortsüblichen Vergleichsmieten. Mieter mit Indexmietverträgen hätten deswegen häufig besser dagestanden als Mieter mit normalen Mietverträgen.“ Es handelt sich dabei übrigens nicht um ein Massenphänomen: Nach aktuellen Zahlen von Haus & Grund Deutschland (Vermieterbefragung 2022) ist nur in 14,1 Prozent der Mietverträge in Deutschland eine Indexmiete vereinbart.

Indexmieten: Fairer Kompromiss für Mieter und Vermieter

„Buschmanns Haltung in dieser Frage ist richtig“, kommentierte Erik Uwe Amaya die Berichte. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen betonte: „Eine Indexmiete beinhaltet keinen Automatismus. Sie erlaubt dem Vermieter, die Miete Jahr für Jahr in Höhe der allgemeinen Teuerungsrate anzupassen, er muss davon aber keinen Gebrauch machen.“ Gerade private Vermieter zeigten hierbei Augenmaß, da sie kein Interesse daran hätten, ihre Mieter in der aktuellen Situation hoher Inflation finanziell zu überfordern. Der NRW-Wohnkostenbericht 2022 hatte gezeigt, dass es in 78,9 Prozent der Mietverhältnisse in den letzten zwei Jahren gar keine Mieterhöhung gegeben hatte (Indexmieten eingeschlossen).

Indexmieten gelten grundsätzlich als faire Kompromisslösung zwischen Mieter und Vermieter, weil sie Streit über Mietanpassungen von vorne herein vermeiden. „Die regelmäßige Anpassung der Mieten im Rahmen der allgemeinen Teuerung sorgt zudem dafür, dass Mieter mit einer verlässlichen und maßvollen Mietentwicklung leben können, ohne sich mit plötzlichen, größeren Mieterhöhungen konfrontiert zu sehen. Vermietern sichern sie zugleich ihr Auskommen“, erklärt Amaya. Dieses sinnvolle Instrument müsse im beiderseitigen Interesse in bisheriger Form erhalten bleiben.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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