Wann kommt die Strompreisbremse für Nachtstrom? Noch im Juli, so viel steht inzwischen fest.
Gute Nachricht für alle, die mit Strom heizen und einen entsprechenden Nachtstromtarif haben: Die Strompreisbremse wird jetzt so nachgeschärft, dass auch sie davon entlastet werden. Wir hatten von dem Plan bereits berichtet, jetzt ist die Gesetzesänderung unter Dach und Fach. Sie kann noch im Juli in Kraft treten und einige Millionen Verbraucher entlasten.
Berlin. Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am vergangenen Freitag (7. Juli 2023) zahlreiche Nachbesserungen an den Energiepreisbremsen verabschiedet. Wichtig für private Wohneigentümer ist dabei vor allem eine Änderung: Die Strompreisbremse wird so angepasst, dass auch Kunden mit Nachtstromtarif davon profitieren. Diese Anpassung soll noch im Juli in Kraft treten, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilte.
Hintergrund: Wer mit Strom heizt – etwa mit einer Nachtspeicherheizung oder einer Wärmepumpe – hat oftmals mit seinem Energieversorger einen speziellen Nachtstromtarif abgeschlossen. Diese Tarife sind so günstig, dass die Verbraucher keine oder nur eine sehr geringe Entlastung durch die Strompreisbremse bekommen. Die begrenzt die Strompreise der Verbraucher schließlich für ein Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Nachtstrom ist in der Regel deutlich preiswerter.
Bremse für Heizstrom: Referenzpreis sinkt auf 28 Cent
Doch trotzdem leiden auch Nutzer elektrischer Heizungen unter den finanziellen Folgen der Energiekrise. Ihre elektrischen Heizungen, vor allem die alten Nachtspeicheröfen, verbrauchen schließlich sehr viel Strom. Daher die Nachbesserung: Sie führt für Niedertarife (Nachtstromtarife) einen reduzierten Referenzpreis ein: 28 statt 40 Cent. Es gilt ein Höchstverbrauch von 30.000 Kilowattstunden, der für Privathaushalte kein Problem darstellt.
„Die Auszahlung der zusätzlichen Entlastung erfolgt bis spätestens 31.12.2023, wobei das Elektrizitätsversorgungsunternehmen zwischen zwei Auszahlungswegen wählen darf“, erklärt das zuständige Bundeswirtschaftsministerium dazu in einer Pressemitteilung. „So ist abweichend von der monatlichen Entlastung auch eine einmalige Entlastung bis Ende Dezember 2023 möglich.“ Die Versorger müssen für Millionen betroffener Kunden nachträglich die Höhe der Strompreisentlastung neu berechnen, was eine Weile brauchen dürfte.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
Hinweis: In einer ersten Version des Artikels hatte es geheißen, der abgesenkte Referenzpreis gelte auch für Heizstrom. Hierbei handelte es sich jedoch um eine Ungenauigkeit in der zugrundeliegenden Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. In der Tat wurde der Referenzpreis entgegen der ursprünglichen Planung letztlich nur für tageszeitvariable Tarife, die einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsehen, gesenkt – darunter fallen die Nachtstromtarife.