CO2-Kostenaufteilung purer Populismus

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, den CO2-Preis aus den Heizkosten der Mieter teilweise auf die Vermieter abzuwälzen. Je nach energetischem Zustand der Immobilie sollen die Vermieter künftig bis zu 95 Prozent des von ihren Mietern verursachten CO2 bezahlen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, Haus & Grund will dagegen klagen.

Der Bundestag hat mit seiner heutigen Entscheidung das Verursacherprinzip bei den Heizkosten ausgehebelt.

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, den CO2-Preis aus den Heizkosten der Mieter teilweise auf die Vermieter abzuwälzen. Je nach energetischem Zustand der Immobilie sollen die Vermieter künftig bis zu 95 Prozent des von ihren Mietern verursachten CO2 bezahlen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, Haus & Grund will dagegen klagen.

Berlin. Als puren Populismus bezeichnete der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland den heutigen (10. November 2022) Beschluss der Ampelkoalition im Bundestag, die CO2-Kosten beim Heizen zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen. „Eine Aufteilung reduziert den Sparanreiz beim Verursacher, also den Mietern. Das ist nicht nur klimapolitisch kontraproduktiv, sondern verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Wir streben daher eine Klage in Karlsruhe an“, sagte Verbandschef Kai Warnecke.

Er sprach sich zudem erneut dafür aus, ein Pro-Kopf-Klimageld einzuführen. Dies würde vor allem einkommensschwache Bürger entlasten und wäre mit den klimapolitischen Zielen vereinbar. Mit Blick auf die derzeit sehr hohen Energiepreise erneuerte der Verband seine Forderung, die CO2-Bepreisung beim Heizen vorerst auszusetzen. „Aktuell hat der CO2-Preis keinen Lenkungseffekt. Er füllt ausschließlich die öffentlichen Kassen und verteuert das Wohnen. Das ist unverantwortlich“, betonte Warnecke.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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