Corona-Krise: Kündigungsschutz für rückständige Mieten bis 30. Juni

Im Eiltempo soll bis Freitag beschlossen werden, dass Mieter auf Grund der Corona-Situation einen Kündigungsschutz für rückständige Mieten bis zum 30. Juni 2020 erhalten sollen. Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, die Situation der privaten Vermieter zu berücksichtigen und mit den finanziellen Auswirkungen nicht alleine zu lassen. 40 Prozent der privaten Vermieter sind 60 Jahre und älter.

Im Eiltempo soll bis Freitag beschlossen werden, dass Mieter auf Grund der Corona-Situation einen Kündigungsschutz für rückständige Mieten bis zum 30. Juni 2020 erhalten sollen. Wir appellieren an die Bundestagsabgeordneten, die Situation der privaten Vermieter zu berücksichtigen und mit den finanziellen Auswirkungen nicht alleine zu lassen. 40 Prozent der privaten Vermieter sind 60 Jahre und älter.

Die Bundesregierung hat auf Grund der Corona-Situation heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der ein Kündigungsschutz für rückständige Mieten vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 vorsieht. Allerdings kann die Bundesregierung ohne Beteiligung des Bundestages den Zeitraum durch Verordnung um weitere drei Monate verlängern. Der Bundestag soll das Gesetz am kommenden Mittwoch und der Bundesrat am Freitag beschließen. Danach wäre die Nichtzahlung der Warmmiete sanktionslos. Eine Entlastung des Vermieters bei Betriebs- und Verwaltungskosten ist hingegen nicht vorgesehen. Die angesammelten Mietschulden können bis zum 30. Juni 2022 ausgeglichen werden.

Dieses Gesetz wälzt das wirtschaftliche Risiko der kommenden Monate auf die Schultern der Eigentümer. Nach einer Studie (BBSR-Online-Publikation Nr. 2/2015) des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung aus dem Jahr 2015 sind 40 Prozent der privaten Vermieter 60 Jahre und älter. Das heißt, die Risikogruppe, die durch die Corona-Maßnahmen geschützt werden sollen, würden mit in Kraft treten der geplanten Maßnahmen mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise alleine gelassen werden.

Fehlen die Mieteinnahmen, fehlen auch finanzielle Mittel zur Beauftragung von Handwerksbetrieben für Instandsetzungs- und (energetische) Modernisierungsmaßnahmen.

Der Staat entsolidarisiert sich von den vermietenden Privatpersonen in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt, Unterhaltspflichten und sonstige Zahlungsverpflichtungen aus Mietzahlungen bestreiten, anstatt auf eine Mieten-Garantie durch die sozialen Sicherungssysteme zu setzen - auf die Vermieter regelmäßig selber nicht zurückgreifen können.

Haus & Grund Deutschland hat der Bundesregierung einen umfassenden Vorschlag zur Sicherung der Wohnkosten für Mieter und Selbstnutzer in der Corona-Krise unterbreitet.
Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus den Sozialsystem erlangen.
Es muss sofort und ggf. mit erst nachträglicher Antragsprüfung einen Anspruch des Eigentümers auf Unterstützung aus einem „Sicher-Wohnen-Fonds“ geben, um die Zahlungspflichten der Eigentümern abzusichern.

Haus & Grund Rheinland Westfalen appelliert an die Bundestagsabgeordneten, beim Beschluss über den Gesetzentwurf die Situation der privaten Vermieter zu berücksichtigen. Die privaten Vermieter dürfen mit den finanziellen Auswirkungen nicht alleine gelassen werden.

Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten finden Sie mittels der Eingabe der PLZ / des Ortes unter www.bundestag.de/abgeordnete

 

DOWNLOADS:

Musterschreiben an die Bundestagsabgeordneten (PDF)


Musterschreiben an die Bundestagsabgeordneten (WORD)

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

Der Wohnungseigentümer

69.90 € * Inkl. 7.00 % MwSt.
Details

Geld und Mietende

21.95 € * Inkl. 7.00 % MwSt.
Details
* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten