Erschließungsbeiträge: bürgerfreundliche Lösung beibehalten

Erschließungsbeiträge: bürgerfreundliche Lösung beibehalten

Heute (24. März 2023) berät der Kommunalausschuss im Landtag über einen Entwurf der Regierungskoalition, der es Kommunen erlauben soll, Erschließungsbeiträge für neue Straßen noch 20 Jahre später von den Anliegern einzutreiben. Die FDP setzt sich mit einem Änderungsantrag für die Beibehaltung der 10-Jahres-Frist ein der praxisnahen Spatenstichregel ein.

Heute (24. März 2023) berät der Kommunalausschuss im Landtag über einen Entwurf der Regierungskoalition, der es Kommunen erlauben soll, Erschließungsbeiträge für neue Straßen noch 20 Jahre später von den Anliegern einzutreiben. Die FDP setzt sich mit einem Änderungsantrag für die Beibehaltung der 10-Jahres-Frist ein der praxisnahen Spatenstichregel ein.

Düsseldorf. Anlieger sollten nicht mit mehreren Jahrzehnten Verspätung noch für die Baukosten ihrer Straße zur Kasse gebeten werden dürfen. Diese Position vertritt der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen in der aktuellen Diskussion um die Erschließungsbeiträge in NRW. Präsident Konrad Adenauer betont: „Natürlich kollidiert bei dieser Frage das Interesse der Eigentümer an einer zeitnahen Abrechnung mit dem Interesse der Kommunen, trotz langwieriger Abrechnungsprozesse an ihr Geld zu kommen. Aus unserer Sicht sollte man hier eine bürgerfreundliche Lösung finden.“

Eine Handwerkerrechnung verjähre nach drei Jahren. Insofern sei es nicht einsichtig, warum Kommunen Jahrzehnte Zeit bekommen sollten, ihre berechtigten Forderungen einzutreiben. „Auch die Kommunen sollten ein Interesse daran haben, zeitnah an ihr Geld zu kommen“, ergänzt Adenauer.

Sinnvolle Lösung: Spatenstichregel sollte bleiben

„Die CDU hat letztes Jahr noch zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition eine sehr gute Lösung für die Erschließungsbeiträge gefunden und ins Gesetz geschrieben“, stellt Erik Uwe Amaya fest. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Nach dieser Regelung dürfen die Erschließungsbeiträge bis maximal 10 Jahre nach dem Eintritt der Vorteilslage durch die neue Straße erhoben werden, respektive maximal 25 Jahre nach dem Beginn der Baumaßnahme. Das ist ein sinnvoller Kompromiss, der beiden Seiten Planungssicherheit schafft.“

Amaya weist darauf hin, dass insbesondere die zweite Frist, die sogenannte Spatenstichregelung, sehr praxisnah sei: „Wann die Vorteilslage durch eine neue Straße eintritt, darüber lässt sich oft trefflich streiten. Das führt gerne auch zu langen Gerichtsverfahren. Der Baubeginn ist dagegen eindeutig feststellbar.“ Insofern wünsche er sich ein Festhalten an der Spatenstichregelung, so wie es auch der Änderungsantrag der FDP vorsieht. Im Übrigen hat der Vorsitzende der FDP NRW, Henning Höne, eine Online-Petition gestartet, welche die Beibehaltung der aktuellen Regelung fordert.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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