Frist für Dichtheitsprüfung bis 2023 verlängert

Grundstückseigentümer können aufatmen. Sie sparen viel Geld und vor allem Zeit. Bisher waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, bis Ende 2015 ihre Abwasserkanäle auf Dichtheit zu überprüfen. Das NRW-Umweltministerium hat vorletzte Woche jedoch einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. Hierauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland hin. „Unser politischer Druck auf Fristverlängerung hatte Erfolg“, zeigt sich der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche, zufrieden.

Grundstückseigentümer können aufatmen. Sie sparen viel Geld und vor allem Zeit. Bisher waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, bis Ende 2015 ihre Abwasserkanäle auf Dichtheit zu überprüfen. Das NRW-Umweltministerium hat vorletzte Woche jedoch einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. Hierauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland hin. „Unser politischer Druck auf Fristverlängerung hatte Erfolg“, zeigt sich der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche, zufrieden.

„Allerdings ist die Fristverlängerung nur möglich, wenn die Kommune entweder Sanierungsmaßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt hat oder aber für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung überprüft“, erklärt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Wolfgang Friedrich.

Das heißt, dass die Gemeinde die Frist nur dann verlängern kann, wenn sie die Satzung zur Dichtheitsprüfung an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals koppelt. Die erstmalige Untersuchung des gesamten öffentlichen Kanalnetzes war in den Städten bis 2006 durchzuführen. Die Wiederholungsprüfung des gesamten Kanalnetzes hat jeweils in einem Zeitraum von 15 Jahren zu erfolgen. Durch die Koppelung an die Selbstüberwachung beginnt die Frist von 15 Jahren mit Inkrafttreten des novellierten Landeswassergesetzes aus dem Jahre 2007, so dass die erstmalige Dichtheitsprüfung somit bis Ende 2023 beendet sein muss.

Außerdem stellt das Umweltministerium ausdrücklich klar, dass die Video-Sichtprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten für die Dichtheitsprüfung ausreichend ist. „Hier spart der Eigentümer viel Geld und muss keine Druckluftprüfung veranlassen, die den Kanal erst Recht beschädigt“, sagt Friedrich.

„Die Städte und Gemeinden stehen nun in der Pflicht und müssen die Satzung zur Dichtheitsprüfung an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanalnetzes koppeln, damit die Hauseigentümer mehr Zeit haben, Geld für die teure Dichtheitsprüfung und der daraus eventuell, erforderlichen Kanalsanierung anzusparen“ fordert Rasche die Kommunen auf. Den Erlass des Umweltministeriums kann <link http: hausundgrund-rheinland.de.dd29338.kasserver.com media content erlass_umweltministerium_dichtheitsprfung.pdf external-link-new-window external link in new>hier herunter geladen werden.

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