Grundsteuer: Bürger können jetzt mit Kommunalpolitik diskutieren

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?

Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt Transparenz-Offensive: NRW-Finanzminister Optendrenk hat bereits für jede Kommune in NRW veröffentlicht, welche Hebesätze sie für eine aufkommensneutrale Grundsteuer ab 2025 ansetzen müsste. Jetzt hat er auch die zugrundeliegenden Berechnungen veröffentlicht und den Kommunen weitere Unterstützung zugesagt.

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer? Die Finanzverwaltung NRW erklärt es online.

Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt Transparenz-Offensive: NRW-Finanzminister Optendrenk hat bereits für jede Kommune in NRW veröffentlicht, welche Hebesätze sie für eine aufkommensneutrale Grundsteuer ab 2025 ansetzen müsste. Jetzt hat er auch die zugrundeliegenden Berechnungen veröffentlicht und den Kommunen weitere Unterstützung zugesagt.

Düsseldorf. Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die umfangreiche Unterstützung des NRW-Finanzministeriums für die Berechnung der neuen Grundsteuer durch die Kommunen. „Nur eine Woche nach den aufkommensneutralen Hebesätzen stehen jetzt auch die Berechnungsgrundlagen im Netz, mitsamt Formeln und Erklärungen“, freut sich Konrad Adenauer, Präsident des Eigentümerverbandes. „Der Finanzminister hält Wort und schafft damit die Grundlage für eine erfolgreiche Reparatur des problematischen neuen Grundsteuermodells durch die Kommunen.“

Diese Transparenz dient den Interessen der Bürgerinnen und Bürger: „Das Vorgehen des Finanzministers schafft eine klare Diskussionsgrundlage für eine offene Debatte über die Ausgestaltung der neuen Grundsteuer in jeder einzelnen Kommune“, bemerkt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Jeder kann sich ausrechnen, wie hoch die eigene Grundsteuer künftig ausfällt, wenn die Kommune einen bestimmten Hebesatz festlegt.“

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer ist nicht schwer: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer. Den Grundsteuerwert hat das Finanzamt den Bürgern mitgeteilt, die Steuermesszahl beträgt in NRW für Wohngrundstücke 0,31 Promille und für Nicht-Wohngrundstücke 0,34 Promille. Die Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, zu entscheiden, ob sie für Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festlegen möchten. Welche Hebesätze für die Kommune zu konstanten Steuereinnahmen führen würden, ist unter www.grundsteuer.nrw.de veröffentlicht.

Amaya ermuntert alle Eigentümer: „Sie können jetzt von ihren Kommunalpolitikern aktiv einfordern, mit einer maßvollen Hebesatzgestaltung die Wohnkosten vor Ort im Rahmen zu halten und dabei sogar konkrete Zahlen nennen.“ Davon profitieren auch die Mieterinnen und Mieter, welche die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung zahlen. Im kommenden Jahr finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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