Haus & Grund kritisiert Stopp der Bundesförderung

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung gestoppt. Allein seit November 2021 hatte die KfW Anträge mit einem Fördervolumen von rund 20 Milliarden Euro erhalten – nachdem bekannt geworden war, dass das Effizienzhaus 55 ab Februar 2022 nicht mehr gefördert werden soll. Die Antragsteller stehen jetzt zunächst im Regen.

Wie werden energieeffiziente Gebäude gefördert? Die KfW hat ihre Förderung gestoppt, wie es weitergeht, ist erstmal unklar. Die Kalkulation für Bauherren macht das nicht gerade einfacher...

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung gestoppt. Allein seit November 2021 hatte die KfW Anträge mit einem Fördervolumen von rund 20 Milliarden Euro erhalten – nachdem bekannt geworden war, dass das Effizienzhaus 55 ab Februar 2022 nicht mehr gefördert werden soll. Die Antragsteller stehen jetzt zunächst im Regen.

Berlin/Düsseldorf. Die Bundesregierung hat die Förderung für energieeffiziente Gebäude mit sofortiger Wirkung gestoppt. Die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligt keine Anträge mehr. Der Schritt bedeutet das vorzeitige Ende der Förderung für das Effizienzhaus 55. Dessen Förderung sollte eigentlich erst mit dem Ende dieses Monats auslaufen. Diese Perspektive hatte jedoch zu einer Antragsflut geführt, welcher die KfW nicht mehr bearbeiten kann.

Es lägen weit mehr Anträge vor, als Mittel zur Verfügung stünden, wie Medien unter Berufung auf die Deutsche Presseagentur (dpa) berichten. Hintergrund für das Ende des KfW-55 Standards: Mit dem sogenannten Effizienzhaus 55 werde ein Standard mit Steuergeldern gefördert, der sich am Markt längst durchgesetzt habe, sagte Energiestaatssekretär Patrick Graichen zur dpa. Er bedauerte die Enttäuschung für die betroffenen Antragssteller.

Förderung und Energiestandards für Neubauten werden neu geordnet

„Wir nehmen als neue Bundesregierung diese missliche Situation zum Anlass, die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten zügig neu zu ordnen“, versprach Graichen und warb dafür um Verständnis: „Aktuell fördern wir das Falsche und dieses Geld fehlt dann bei tatsächlich wirksamen Klimaschutzmaßnahmen, beispielsweise bei der so wichtigen Gebäudesanierung. Das kann nicht so weitergehen.“ Künftig sollten die größten CO2-Einsparungen am stärksten gefördert werden – das betrifft vor allem die Sanierung im Bestand.

Ob die Förderung für das Effizienzhaus 40 fortgesetzt oder ebenfalls gestoppt wird, ist noch nicht entschieden. Die Förderung von Gebäudesanierungen soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Definitiv nicht gestoppt ist unterdessen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellte Förderung für Einzelmaßnahmen zur Sanierung wie etwa Heizungstausch, Fenstererneuerung und ähnliches.

Hauseigentümer brauchen Planbarkeit

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisierte den Stopp der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude umgehend. „Auf die Gebäudeeigentümer wird der Druck zum klimaneutralen Umbau ihrer Häuser immer weiter erhöht und nun stoppt der Bund die dringend notwendige Förderung. Das passt nicht zusammen“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute (24. Januar 2022) in Berlin.

Wenn der Gebäudesektor seine Klimaziele erreichen solle, brauchen die Eigentümer Planbarkeit und keine Förderung nach Gutsherrenart. Warnecke forderte Klimaschutzminister Habeck auf, unverzüglich für eine Wiederaufnahme der Förderung zu sorgen. Alles andere wäre ein Armutszeugnis für die Klimapolitik der Ampelkoalition.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst und enthält Material von Haus & Grund Deutschland.

Ergänzung vom 26. Januar 2022: Inzwischen steht fest, dass auch die Förderung für das Effizienzhaus 40 gestoppt wurde. Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Pressemitteilung vom 24. Januar 2022 inzwischen mit umfangreicheren Informationen ergänzt, abrufbar hier.

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