Mietwohnungen müssen tagsüber auf mindestens 20 Grad Celsius geheizt werden können. Vermieter sollten die Heizungen deshalb im Herbst rechtzeitig wieder hochfahren, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland. „In der Zeit zwischen 24 und 6 Uhr kann der Vermieter die Heizung wieder so weit drosseln, dass in den Wohnräumen eine Mindesttemperatur von 16 Grad Celsius gewährleistet ist“, erläutert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.
Haus & Grund weist zudem darauf hin, dass es in Mietwohnungen nicht länger als drei Tage am Stück kälter als durchschnittlich 16 Grad Celsius sein dürfe. Um dies sicherstellen zu können, sollte eine Heizung grundsätzlich das gesamte Jahr betriebsbereit sein. „Individuell können in Mietverträgen grundsätzlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Eine Reduzierung des Heizungsbetriebs kann zur Kostensenkung und zum Klimaschutz beitragen“, so Warnecke.