Haus & Grund Rheinland begrüßt geplante Fristverlängerung für Dichtheitsprüfung - „Jot för Kölle“

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln haben angekündigt, dass sie auf Grundlage des Erlasses des NRW-Umweltministeriums von Mitte Oktober vergangenen Jahres von der Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen bis Ende 2023 Gebrauch machen wollen. Hierzu bereiten die Kölner Stadtentwässerungsbetriebe eine dementsprechende Satzung vor, die der Rat der Stadt Köln zu beschließen hat.

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln haben angekündigt, dass sie auf Grundlage des Erlasses des NRW-Umweltministeriums von Mitte Oktober vergangenen Jahres von der Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen bis Ende 2023 Gebrauch machen wollen. Hierzu bereiten die Kölner Stadtentwässerungsbetriebe eine dementsprechende Satzung vor, die der Rat der Stadt Köln zu beschließen hat.

Sie stellen jedoch klar, dass eine Verlängerung der Untersuchungsfrist nur für Grundstücke außerhalb von Wasserschutzzonen möglich ist. In den Wasserschutzzonen gelten weiterhin die verkürzten Fristen. Nach einer kleinen Stadt wie Leichlingen ist mit Köln nun auch die größte Stadt in NRW bereit, eine Fristverlängerung der Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 für die Hauseigentümer zu ermöglichen. „Das ist nun wirklich jot för Kölle“, freut sich der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Schade nur, dass man sich in der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht zu einer Fristverlängerung im Interesse der Bürger in der Lage sieht“, so Rasche weiter.

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