Haus & Grund Rheinland fordert bei Grundsteuerreform: Neubelastungen für private Immobilieneigentümer verhindern

Vergangenen Mittwoch lud der Zentralverband Haus & Grund in Berlin zu einer Podiumsdiskussion ein. Hochrangige Parteivertreter aus Bund und Ländern stellten sich den kritischen Fragen rund um die bevorstehende Grundsteuerreform. Dabei kam es zum offenen Schlagabtausch zwischen den Südländern, die nur eine an physikalischen Größen orientierte Bemessung der Grundsteuer befürworten und den Nordländern, die eine Besteuerung nach dem Verkehrswert vornehmen wollen. Ein vermittelnder Ansatz von Thüringen spielte indes keine Rolle.

Vergangenen Mittwoch lud der Zentralverband Haus & Grund in Berlin zu einer Podiumsdiskussion ein. Hochrangige Parteivertreter aus Bund und Ländern stellten sich den kritischen Fragen rund um die bevorstehende Grundsteuerreform. Dabei kam es zum offenen Schlagabtausch zwischen den Südländern, die nur eine an physikalischen Größen orientierte Bemessung der Grundsteuer befürworten und den Nordländern, die eine Besteuerung nach dem Verkehrswert vornehmen wollen. Ein vermittelnder Ansatz von Thüringen spielte indes keine Rolle.

„Mit ihrer Forderung die Grundsteuer auf der Basis von Verkehrswerten zu ermitteln, wollen SPD und Grüne in Wirklichkeit den Weg für die Wiedereinführung der Vermögensteuer bereiten“, stellte der bayerische Staatsminister für Finanzen, Georg Fahrenschon (CSU), fest. Städte und Gemeinden bräuchten Grundsteuereinnahmen, die dauerhaft konstant blieben. „Das wäre bei einer Bewertung mit Verkehrswerten aufgrund von Preisschwankungen gerade bei Immobilien nicht gewährleistet“, so Fahrenschon weiter.

Die Grundsteuer auf der Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen könnte künftig mit dem bundesweiten „Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (AlKIS) weitgehend automatisch ermittelt werden. „Dagegen wäre die Einführung einer Verkehrswert-Bemessungsgrundlage mit hohem verwaltungstechnischem Aufwand verbunden“, so Fahrenschon abschließend. „Unser Modell sieht vor, die Grundsteuer auf Basis des aktuellen Immobilienwerts zu berechnen - ähnlich wie es im Falle der Erbschaftsteuer bereits üblich ist“, verteidigte die Bremer Senatorin für Finanzen, Karoline Linnert (Bündnis 90 / Die Grünen) die Position des rot-grünen Senats.

Das Beispiel Niederlande widerlege das Argument, dass dieser Ansatz zu verwaltungsintensiv sei. Im Nachbarland wird seit 1997 die Grundsteuer verkehrswertbasiert berechnet. „Natürlich sollen nicht für die über 30 Millionen Immobilien in Deutschland Wertgutachten eingeholt werden, sondern vielmehr die vorhandenen Daten in den Katasterverwaltungen und aktuelle Verkaufsergebnisse genutzt werden“, so Linnert weiter. Mit Hilfe eines mathematischen Verfahrens könne der Wert für jedes Grundstück/Gebäude computergestützt ermittelt werden. „Der Vorschlag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen geht in die richtige Richtung. Er besticht durch eine einfache Ermittlung der Bemessungsgrundlage“, resümierte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Rolf Kornemann. Über die Höhe der künftigen tatsächlichen Grundsteuerbelastung von Eigentümern ist damit allerdings noch nichts gesagt. Darüber entscheidet letztlich jede Gemeinde, indem sie den Hebesatz festlegt. Einen Tag nach der Podiumsdiskussion einigten sich die Landesfinanzminister darauf, anhand von 10.000 ausgewählten Fällen ein Jahr lang zu erproben, wie sich die drei Reformalternativen auf die Höhe der Grundsteuer auswirken.

Ein Gesetzgebungsverfahren sei allerdings erst für 2012 geplant. „Ganz gleich auf welches Modell sich die Länder am Ende einigen, aus Sicht von Haus & Grund Rheinland muss sich eine reformierte Grundsteuer an zwei Leitlinien orientieren: Aufkommensneutralität und Vereinfachung“, fordert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Dem Bestreben der Kommunen, über eine Neufassung der Grundsteuerbemessungsgrundlage deutlich höhere Einnahmen zu erzielen, müssen der Bund und die Länder zudem eine klare Absage erteilen.

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