Haus & Grund Rheinland informiert: Höhere Förderung für besonders energieeffiziente Anlagenkombinationen noch bis zum Jahresende

Für besonders energieeffiziente Anlagenkombinationen gibt es nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt noch bis zum Jahresende höhere Fördersätze vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Private Haushalte sollten sich daher kurzfristig informieren und die neue Heizungsanlage noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen. Privatpersonen können eine Förderung nämlich erst dann beantragen, wenn die neue Anlage in Betrieb genommen wurde. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Für besonders energieeffiziente Anlagenkombinationen gibt es nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt noch bis zum Jahresende höhere Fördersätze vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Private Haushalte sollten sich daher kurzfristig informieren und die neue Heizungsanlage noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen. Privatpersonen können eine Förderung nämlich erst dann beantragen, wenn die neue Anlage in Betrieb genommen wurde. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Zu beachten ist, dass der Förderantrag bis zum 30. Dezember 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen muss, damit die verbesserten Fördersätze anwendbar sind. Beispielsweise können private Haushalte, die bis zum Jahresende einen neuen Brennwertkessel auf Öl- oder Gasbasis zusammen mit einer thermischen Solaranlage mit zwölf Quadratmeter Kollektorfläche in Betrieb nehmen, eine Förderung in Höhe von 2.040 Euro erhalten. Wird die Heizungsanlage erst im kommenden Jahr in Betrieb genommen, kann für die gleiche Anlage nur eine Zuwendung von 1.580 Euro ausgezahlt werden. Privatpersonen müssen den Antrag auf Förderung nach den Richtlinien spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme der Anlage stellen.

Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de als pdf- Dokument und auch als elektronisches Formular verfügbar. Grundsätzlich kann eine Förderung seit dem 1. September 2011 nur gewährt werden, wenn der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs des Heizungssystems nachgewiesen werden.

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