Haus & Grund Rheinland lehnt Kündigungssperrfristverordnung ab

In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. CDU und FDP hatten sie damals abgeschafft. Haus & Grund Rheinland lehnt die Wiedereinführung kategorisch ab.

In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. CDU und FDP hatten sie damals abgeschafft. Haus & Grund Rheinland lehnt die Wiedereinführung kategorisch ab.

Die heute im Landeskabinett beschlossene „Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen“ verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum angeblich gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre. Das entsprechende Bundesgesetz sieht lediglich drei Jahre Kündigungssperrfrist bei Wohnraumprivatisierungen vor.

In NRW gelten künftig für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen: In den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster wird die Sperrfrist auf acht Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf fünf Jahre verlängert.

„Mit der geplanten Verordnung werden die Veräußerung von Bestandsimmobilien und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sowohl zum Schaden der möglichen Erwerber als auch zum Nachteil für die Stadtentwicklung und den Gebäudebestand blockiert“, erklärt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Wir lehnen diese Verordnung ab“, so Rasche.

Die Verordnung wird in 14 Tagen mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten. Die Kündigungssperrfristverordnung wird folgende Änderungen vorsehen: Kommunen mit 8 Jahren: Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster Kommunen mit 5 Jahren: Regierungsbezirk Arnsberg: Dortmund, Hattingen Regierungsbezirk Detmold: Leopoldshöhe, Paderborn Regierungsbezirk Düsseldorf: Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen, Willich Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen ,Lindlar, Neukirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist, Würselen Regierungsbezirk Münster: Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern, Waltrop

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