Haus & Grund Rheinland zufrieden mit politischem Erfolg: Dichtheitsprüfung vor dem Aus

Nach dem Wirtschaftsausschuss hat nun auch der Umweltausschuss mit den Stimmen von CDU, FDP und Linken die Aussetzung der Dichtheitsprüfung in NRW beschlossen. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland hatte zuvor die CDU-Fraktion aufgefordert, den FDP-Antrag zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung zu einer parlamentarischen Mehrheit zu verhelfen. Begründung: Für viele ältere Hauseigentümer ist die Kanalsanierung nach dem durchgeführten Kanal-TÜV finanziell nicht leistbar. Außerdem ist § 61 a Landeswassergesetz formell verfassungswidrig. Mit der heutigen Entscheidung ist die Dichtheitsprüfung allerdings noch nicht „vom Tisch“. Der Landtag muss in einem formellen Gesetzgebungsverfahren die Abschaffung des § 61 a Landeswassergesetz beschließen.

Nach dem Wirtschaftsausschuss hat nun auch der Umweltausschuss mit den Stimmen von CDU, FDP und Linken die Aussetzung der Dichtheitsprüfung in NRW beschlossen. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland hatte zuvor die CDU-Fraktion aufgefordert, den FDP-Antrag zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung zu einer parlamentarischen Mehrheit zu verhelfen. Begründung: Für viele ältere Hauseigentümer ist die Kanalsanierung nach dem durchgeführten Kanal-TÜV finanziell nicht leistbar. Außerdem ist § 61 a Landeswassergesetz formell verfassungswidrig. Mit der heutigen Entscheidung ist die Dichtheitsprüfung allerdings noch nicht „vom Tisch“. Der Landtag muss in einem formellen Gesetzgebungsverfahren die Abschaffung des § 61 a Landeswassergesetz beschließen.

Für große Erleichterung sorgte die jüngste Entscheidung der CDU-Landtagsfraktion, dass sie zusammen mit der Linkspartei nun doch dem FDP-Antrag auf Aussetzung der Dichtheitsprüfung zustimmen wird. Auf der letzten Umweltausschusssitzung tendierte die CDU-Fraktion noch zu einer ablehnenden Haltung. Die rot-grüne Minderheitsregierung reagierte prompt auf die neuen Mehrheitsverhältnisse. Umweltminister Remmel hat angekündigt, dass die Landesregierung im Januar eine eigene Gesetzesinitiative zur Änderung des § 61 a Landeswassergesetz in den Landtag einbringen wird. Mit ihrer Ankündigung kam die Regierung einer
Abstimmungsniederlage im Landtag zuvor. Bislang hat Rot-Grün - mit einer Ausnahme - alle Abstimmungen, ohne über eine eigene Mehrheit im Parlament zu verfügen, gewonnen.

Der Landesverband Haus & Grund Rheinland hat Anfang letzter Woche in Schreiben an den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann, an den Landesvorsitzenden der CDU-NRW, Dr. Norbert Röttgen, sowie an alle Mitglieder des Umweltausschusses dazu aufgefordert, den FDP-Antrag zu unterstützen. „Für viele ältere Hauseigentümer ist die Kanalsanierung nach einer durchgeführten Dichtheitsprüfung nicht zu bezahlen“, sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Es ist darüber hinaus nicht vermittelbar, warum die Dichtheitsprüfung lediglich in NRW und Hamburg gesetzlich vorgeschrieben ist. Zudem kommt Prof. Stefan Muckel in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass § 61 a LWG formell verfassungswidrig ist, weil das Land NRW nicht befugt ist, anlagebezogene Regelungen gesetzlich zu normieren. Der Kölner Universitätsprofessor ist ein anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und brachte noch vor kurzem mit seinen rechtlichen Ausführungen die CO-Pipeline von Bayer zu Fall.

„Allerdings ist die Dichtheitsprüfung mit der Entscheidung des Umweltausschusses noch nicht vom Tisch“, betont der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. Der Ausschuss hat lediglich eine Empfehlung an den Landtag beschlossen, wonach die Landesregierung aufgefordert werden solle, den Vollzug der Dichtheitsprüfung nach § 61 a LWG auszusetzen. „Mit diesem Appell ist § 61 a Landeswassergesetz nicht aufgehoben“, sagt Amaya. „Vielmehr ist im Landtag ein konkreter Gesetzänderungsantrag zur Abschaffung des § 61 a Absätze 3 bis 7 Landeswassergesetz mehrheitlich zu beschließen“, erklärt Verbandsjurist Erik Uwe Amaya. Der angekündigte Gesetzesentwurf von Umweltminister Remmel soll allerdings nur vorsehen, dass die starre Fristenregelung bis 2015 gestrichen sowie Art und Umfang geändert werden sollen. Er hat aber zugleich erklärt, dass der Grundsatz, wonach alle Kanäle dicht sein müssen, weiterhin gelten soll. „Solange die Dichtheitsprüfung nicht vollständig abgeschafft wird, bleibt es ein Dauerthema für die Hauseigentümer“, warnt Prof. Rasche.

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