Heizkosten: Online-Rechner für CO2-Preis-Aufteilung verfügbar

Online-Rechner für CO2-Preis-Aufteilung verfügbar

Wichtiger Hinweis für Mieter und Vermieter: Ab diesem Jahr müssen sich Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen, die für die Beheizung der Wohnungen ihrer Mieter anfallen. Dabei ist die Höhe der Beteiligung gestaffelt, je nachdem, wie viel CO2 das Gebäude ausstößt. Für die Berechnung hat die Bundesregierung jetzt einen kostenlosen Online-Rechner bereitgestellt.

Wichtiger Hinweis für Mieter und Vermieter: Ab diesem Jahr müssen sich Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen, die für die Beheizung der Wohnungen ihrer Mieter anfallen. Dabei ist die Höhe der Beteiligung gestaffelt, je nachdem, wie viel CO2 das Gebäude ausstößt. Für die Berechnung hat die Bundesregierung jetzt einen kostenlosen Online-Rechner bereitgestellt.

Düsseldorf. Mieter und Vermieter können ab sofort auf einen kostenlosen Online-Rechner zurückgreifen, um den Anteil der von ihnen jeweils zu tragenden CO2-Kosten zu ermitteln. Darauf weist der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hin. „Mieter zahlen zwischen 5 und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für Ihre Wohnung, Vermieter den Rest, gestaffelt über 10 Stufen je nach der Emissionshöhe des Gebäudes“, erklärt Präsident Konrad Adenauer. „Diese Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter greift für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen.“

Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden. „Bei vermieteten Wohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die auch Auskunft über die Höhe der vom Brennstoff verursachten CO2-Emissionen gibt“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Der Vermieter ermittelt dann die Kostenaufteilung zwischen sich und den Mietern und berücksichtigt diese in der Heizkostenabrechnung.“

Vermieteranteil an CO2-Kosten einfach online zu berechnen

Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. „Sie müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem binnen 12 Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken“, erklärt Amaya. „Vermieter haben dann 12 Monate Zeit, um den Mietern ihren Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist möglich.“

Für die Berechnungen ist der neue Online-Rechner vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hilfreich. Er ist unter: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/ zu finden. Er fragt den Brennstoffverbrauch, den CO2-Preis und den Emissionsfaktor ab, welche auf der Brennstoffrechnung stehen müssen. Bei der Berechnung berücksichtigt das Tool auch Sonderfälle wie etwa Gasherde ohne eigenen Zähler oder einen aufgrund von Denkmalschutz nicht zu verbessernden energetischen Zustand. Vermieter, die Nachfragen zum Thema haben, finden Beratung als Mitglied im örtlichen Verein von Haus & Grund.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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