Heizungsgesetz: Was der Last-Minute-Kompromiss der Ampel-Spitze ändert

Heizungsgesetz: Was der Last-Minute-Kompromiss der Ampel-Spitze ändert

Kommt das umstrittene Heizungsgesetz noch diese Woche in den Bundestag? Darum hat die Ampel-Koalition gestern (13. Juni 2023) noch hart gerungen. Nachdem sich die Fraktionschefs nicht einigen konnten, griffen Bundeskanzler Scholz (SPD), Finanzminister Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) ein und erzielten auf den letzten Drücker einen Kompromiss. Was steht drin?

Kommt das umstrittene Heizungsgesetz noch diese Woche in den Bundestag? Darum hat die Ampel-Koalition gestern (13. Juni 2023) noch hart gerungen. Nachdem sich die Fraktionschefs nicht einigen konnten, griffen Bundeskanzler Scholz (SPD), Finanzminister Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) ein und erzielten auf den letzten Drücker einen Kompromiss. Was steht drin?

Berlin. Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich gestern (13. Juni 2023) auf umfangreiche Änderungen am Reformplan für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt. Damit kann das umstrittene Gesetz doch noch in dieser Woche im Bundestag beraten werden. Kern der Einigung ist ein geänderter zeitlicher Ablauf: Die Verpflichtung, nur noch neue Heizungen einzubauen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, soll – außer in Neubaugebieten – erst greifen, wenn es eine kommunale Wärmeplanung gibt.

Solange die jeweilige Kommune noch keinen Wärmeplan erstellt hat, dürfen kaputte Gasheizungen weiterhin durch eine Gasheizung ersetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die neue Therme später auch für die Verbrennung von Wasserstoff nutzbar gemacht werden kann. Auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten soll diese Regelung gelten. Zugleich will der Bund die Großstädte verpflichten, bis 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Alle kleineren Kommunen sollen bis 2028 Zeit bekommen.

Die geplante Pflicht zum Einbau von Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie einsetzen, kommt allerdings für Neubauten in Neubaugebieten wie ursprünglich geplant zum 1.1.2024. Für alle anderen Gebäude greift sie nach dem Kompromiss jedoch erst bis zu zwei oder vier Jahre später – je nach Größe der Kommune und deren Eifer bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Mit der Regelung wird eine zentrale Forderung von Haus & Grund aufgegriffen.

Erst kommunale Wärmeplanung, dann Heizungstausch

Der Eigentümerverband hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass Eigentümer eine kommunale Wärmeplanung als Grundlage für ihre Entscheidung brauchen, welche neue Heizungstechnologie sie einbauen lassen. Beispielsweise könnte es eine Fehlentscheidung sein, eine Wärmepumpe zu installieren, wenn die Kommune ein paar Jahre später Fernwärme in der Straße verlegt, Biogas oder Wasserstoff durch das bestehende Gasnetz liefern kann. Diese Entscheidungsgrundlage soll den Eigentümern nun rechtzeitig geschaffen werden.

Sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen die Eigentümer dann entsprechende Optionen haben: Wenn die Planung die Schaffung eines klimaneutralen Gasnetzes vorsieht, dürfen sie weiterhin auch Gasheizungen einbauen, sofern diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Sieht die kommunale Wärmeplanung kein klimaneutrales Gasnetz vor, dürfen Gasheizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie sich zu 65 Prozent mit Biomasse oder nicht leitungsgebundenem Wasserstoff betreiben lassen.

Holz und Pellets sollen doch zulässig bleiben

Allerdings darf der Einbau von neuen Gasheizungen schon ab dem 1.1.2024 nach den Worten des Kompromisspapiers nur noch erfolgen, „wenn eine Beratung erfolgt, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist.“ Außerdem wird klargestellt, dass öffentliche und private Gebäude gleich behandelt werden. Damit erteilt man Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) eine Absage, der Ausnahmen für Krankenhäuser gefordert hatte.

Noch ein weiterer Plan aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurde abgeräumt: Mit Holz und Holzpellets befeuerte Heizungen sollen nun doch ausnahmslos zur Erfüllung der 65-Prozent-Vorgabe zugelassen sein. Vermieter sollen die Kosten der Umrüstung auf eine klimafreundliche Heizung per Modernisierungsumlage an die Mieter weitergeben dürfen – allerdings nur, wenn sie auch die staatliche Förderung in Anspruch nehmen und die Mieter trotz der Umlage finanziell von der Maßnahme profitieren.

„Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist“, heißt es außerdem im Kompromisspapier. Es solle eine Förderung geben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. Zudem wolle man geplante Ausnahmen, wie etwa die umstrittene 80-Jahre-Regelung, überarbeiten. Hier wurde also vage formuliert, die konkrete Lösung ist hier erstmal unklar. Es bleibt also abzuwarten, was der Bundestag jetzt anhand des Kompromisspapiers aus dem Gesetzentwurf machen wird.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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