Indian Summer in NRW: Buntes Herbstlaub ziert wieder die Landschaften und Städte in Nordrhein-Westfalen. Das Laub bedeutet aber zugleich auch Rutschgefahr für Fußgänger – vor allem, wenn es nass wird. Daher müssen Grundstückseigentümer für die Beseitigung der bunten Pracht sorgen. Dazu sollte man einige rechtliche Aspekte berücksichtigen – hier gibt es nähere Informationen dazu.
Düsseldorf. Für die Beseitigung von Herbstlaub auf den Gehwegen müssen in der Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sorgen. Die Kommunen haben ihnen meist die Verkehrssicherungspflicht übertragen. Darauf weist Konrad Adenauer hin. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Passanten müssen im Herbst aber mit Gefahren durch Laub rechnen. Nur zwischen 7 und 20 Uhr können sie laubfreie Gehwege erwarten.“ Kann der Eigentümer nachweisen, dass regelmäßig gekehrt wurde, haftet er im Schadensfall nicht.
Eigentümer können das Laubfegen auch delegieren – beispielsweise an einen Dienstleister oder an ihre Mieter. Das muss aber vertraglich geregelt sein, damit die Haftung geklärt ist. „Der Vermieter hat die Pflicht zur Überwachung, Mieter müssen aber nicht täglich nachkehren“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. In Wohnungseigentumsanlagen sind alle Eigentümer gemeinsam für das Fegen verantwortlich. Wer einen Dienstleister beauftragt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.
So entsorgen Sie das Herbstlaub richtig
„Auf Laubsammler oder Laubbläser sollte man verzichten“, rät Konrad Adenauer. „Die Geräte machen viel Lärm und können Kleintiere töten.“ Ihr Einsatz ist ohnehin stark beschränkt. Adenauer gibt zu bedenken: „Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes erlaubt den Betrieb von Laubbläsern und -sammlern nur von 9 bis 13 sowie von 15 bis 17 Uhr.“
Für die Entsorgung der bunten Blätter gilt: „Bitte auf keinen Fall das Herbstlaub verbrennen! Es qualmt stark und das Feuer kann sich schnell ausbreiten“, warnt Erik Uwe Amaya. Das Laub im Wald abzuladen ist jedoch verboten, es drohen Bußgelder. Amayas Tipp: „Man kann das Laub an windgeschützten Stellen im Garten als Frostschutz für Pflanzen verwenden oder es kompostieren. Nur nicht auf dem Rasen liegen lassen, der bekommt sonst unansehnliche Flecken.“ Einige Gemeinden geben Sammeltermine bekannt, an denen die Müllabfuhr das Laub abholt. Mancherorts kann man das Herbstlaub auch zum Wertstoffhof bringen.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.