Nach der Flutkatastrophe vom Juli 2021 wurde eine staatliche Wiederaufbauhilfe bereitgestellt. Wer Mittel daraus beantragen wollte, bekam Zeit bis zum 30. Juni 2023. Doch der Mittelabruf durch die Bürger erfolgte schleppend, viele konnten offene Fragen mit ihren Versicherungen bis heute nicht klären oder waren mit der Situation überfordert. NRW sorgt dafür, dass die Hilfe weitergeht.
Düsseldorf. Geschädigte der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 bekommen drei Jahre länger Zeit, um die staatliche Wiederaufbauhilfe zu beantragen. Privathaushalte können die Anträge also noch bis zum 30. Juni 2026 einreichen. Eigentlich war der 30. Juni 2023 das Fristende gewesen. Im Zuge der Verlängerung verschiebt sich auch die Bewilligungsfrist nach hinten – auf den 31. Dezember 2030. Das hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt mitgeteilt.
Die NRW-Landesregierung hatte sich im Bundesrat erfolgreich für die Fristverlängerung eingesetzt. Hintergrund ist die Tatsache, dass viele von der Katastrophe betroffene Privathaushalte bislang noch keine Wiederaufbauhilfe beantragt haben. Neben der Fristverlängerung hat die NRW-Landesregierung außerdem eine Landesinitiative gestartet, die Betroffene aufsuchen und bei der Antragstellung unterstützen soll. Für dieses Projekt stehen zwei Millionen Euro bereit.
Landesinitiative soll Bürgern unter die Arme greifen
Im Zuge dessen hat das Land mit den am stärksten betroffenen Kommunen und Landkreisen eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet: Diese verpflichten sich darin, ihre betroffenen Bürger weiter bei der Bewältigung der Hochwasserfolgen zu unterstützen. Die Vereinbarung hat ein Volumen von 950.000 Euro. Neben den Städten Hagen, Solingen und der Städteregion Aachen sind auch der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Euskirchen und der Rhein-Erft-Kreis dabei.
Deren Verwaltungen sollen Betroffene direkt kontaktieren und ggf. zuhause besuchen. Die Betroffenen sollen bei der Antragstellung, beim Abruf von Mitteln aus bereits bestehenden Förderbescheiden und bei der Nachweisführung der korrekten Mittelverwendung unterstützt werden. Auch weitere Hilfsangebote und ggf. Spenden sollen vermittelt werden. Hinzu kommt eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit, mit welcher die Initiative auf die verschiedenen bestehenden Hilfs- und Unterstützungsangebote weiter aufmerksam machen möchte.
„Dank des großen Zusammenhalts und des gemeinsamen Anpackens haben wir es geschafft, die betroffenen Regionen zu einem guten Teil wiederaufzubauen“, sagte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU, MdL) zum Start der Landesinitiative. „Daneben gibt es jedoch auch Betroffene, die es bisher – sei es aus emotionalen Gründen oder aufgrund unklarer Versicherungslagen – noch nicht geschafft haben, einen Antrag zu stellen. An sie wird sich das neue Angebot richten.“ Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt dieses Engagement und ermuntert betroffene Eigentümer, die Hilfe anzunehmen.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.