Immobilienrente: Im Alter im Eigenheim wohnen und den Lebensunterhalt bestreiten

Mit dem Lebensalter können die Kosten der Lebenshaltung steigen, insbesondere für medizinische und pflegerische Leistungen. Zugleich können finanzielle Aufwendungen notwendig werden, um die Immobilie barrierefrei umzubauen oder auch fällige Instandsetzungen durchzuführen. Welche Optionen gibt es, wenn die Rente und etwaige Mieteinnahmen nicht ausreichen, um die steigenden Kosten zu begleichen?

Mit dem Lebensalter können die Kosten der Lebenshaltung steigen, insbesondere für medizinische und pflegerische Leistungen. Zugleich können finanzielle Aufwendungen notwendig werden, um die Immobilie barrierefrei umzubauen oder auch fällige Instandsetzungen durchzuführen. Welche Optionen gibt es, wenn die Rente und etwaige Mieteinnahmen nicht ausreichen, um die steigenden Kosten zu begleichen?

Berlin. Nicht umsonst wird die ImmobilieBetongold“ genannt; schließlich ist das Vermögen nicht liquide. Es gibt aber eine steigende Zahl von Anbietern, die verschiedene Modelle der sogenannten Immobilienrente anbieten und Eigentümern dadurch Liquidität versprechen, ohne dass sie ihren Wohnsitz aufgeben müssen. Das hat Vor-, aber auch viele Nachteile.

Teilverkauf: Bei diesem Modell erwirbt ein Investor die Immobilie mit bis zu 50 Prozent und zahlt hierfür einen Einmalbetrag. Der bisherige Eigentümer erhält ein Nießbrauchsrecht eingeräumt. Damit erhält er ein lebenslanges Wohnrecht, muss aber auch für alle laufenden Betriebs- und die Instandhaltungskosten aufkommen. Gleichzeitig ist dem Investor eine anteilige Gebühr für die Nutzung seines Eigentumsanteils zu zahlen.

Diese Kostenpositionen sind im Alter nicht zu unterschätzen. Auch erhalten die Erben regelmäßig ein Vorkaufsrecht auf die Immobilie, allerdings anhand des dann aktuellen Marktwerts. Können die Nachkommen angesichts steigender Immobilienpreise diese Summe nicht aufbringen, ist der bisherige Familienbesitz verloren.

Wichtige Frage: Wer trägt die Instandhaltungskosten?

Zeit- und Leibrente: Zeit- und Leibrenten können eine Einmalzahlung oder auch laufende Zahlungen beinhalten. Dabei wird vom Immobilienwert der den Eigentümern verbleibende Wohnwert in Abzug gebracht, um entweder für eine konkrete Vertragslaufzeit oder bis zum Lebensende eine Liquidität zurückzugewinnen. In der Regel können die Eigentümer weiterhin einen Teil der Immobilie vermieten, um damit die Haushaltskasse zusätzlich aufzubessern.

Bei der Zeit- und Leibrente übernimmt der Erwerber die Instandhaltungskosten. Anders hingegen bei einer Kombination der Immobilienrente mit einem Nießbrauchsrecht des Eigentümers. Hier bleibt es bei der Instandhaltungslast des Eigentümers.

Umkehrhypothek: Bei diesem Modell handelt es sich um einen Kredit, bei welchem eine Auszahlung, aber weder Zinsen noch Tilgung zu zahlen sind. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit ist die Rückzahlung samt angefallener Zinsen fällig. Oft sind dann der Verkauf und damit der Auszug notwendig, um die Schuld zu begleichen.

Fazit

Ob eines der Modelle infrage kommt, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Die Modelle sind komplex und deren Kosten und Nachteile vielfach versteckt. Eine unabhängige Beratung sollte stets am Anfang stehen, zum Beispiel durch spezielle Rentenberater, einen Anwalt oder auch einen Notar. Leider sind die derzeitigen Modelle in der Regel unattraktiv, wenn man die Immobilie im Familienbesitz halten möchte.

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