„Jung kauft Alt“: Bund legt neuartige Eigentumsförderung auf

„Jung kauft Alt“: Bund legt neuartige Eigentumsförderung auf

In NRW gibt es das schon lange: Die Möglichkeit für junge Familien, mit Hilfe der Wohnraumförderung ein Eigenheim aus dem Bestand zu kaufen. Denn in manchen Regionen gibt es Leerstände und angesichts hoher Baukosten ist ein Neubau für Familien besonders schwer zu stemmen. Der Bund macht es jetzt mit einem eigenen Förderprogramm nach – zu schlechteren Konditionen.

In NRW gibt es das schon lange: Die Möglichkeit für junge Familien, mit Hilfe der Wohnraumförderung ein Eigenheim aus dem Bestand zu kaufen. Denn in manchen Regionen gibt es Leerstände und angesichts hoher Baukosten ist ein Neubau für Familien besonders schwer zu stemmen. Der Bund macht es jetzt mit einem eigenen Förderprogramm nach – zu schlechteren Konditionen.

Berlin/Düsseldorf. Der Bund legt ein neues Förderprogramm für Eigentumserwerb im Bestand auf. Das Programm heißt „Jung kauft Alt“ und ist diese Woche gestartet (3. September 2024). Es soll Familien mit minderjährigen Kindern und kleinen bzw. mittleren Einkommen den Kauf von Wohneigentum ermöglichen – und zwar angesichts der enorm gestiegenen Baukosten und der Leerstände in einigen ländlichen Regionen den Kauf von Bestandsimmobilien. Dazu werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsvergünstigte Kredite angeboten. Bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung werden 1,51 Prozent Effektivzins geboten.

Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inklusive (anteiliger) Grundstückskosten, die Kaufnebenkosten bleiben außen vor. Um die Förderung bekommen zu können, darf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigen, sofern ein Kind zur Familie gehört. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 100.000 Euro mit einem Kind, 125.000 Euro mit zwei Kindern bzw. 150.000 Euro bei drei oder mehr Kindern. Es handelt sich also um eine Teilfinanzierung, der Rest muss über eine Geschäftsbank finanziert werden.

Es gelten strenge energetische Vorschriften

Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren und Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren sind möglich. Das gekaufte Wohneigentum muss für mindestens 5 Jahre selbst genutzt werden, die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Objekte, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung gedacht sind, wie beispielsweise Gartenhäuser oder Ferienhäuser, können nicht gefördert werden. Wer bereits Wohneigentum besitzt, Baukindergeld bezieht oder bezogen hat, ist von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen.

Wichtig: Die erworbene Wohnimmobilie muss laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H fallen. Nach Angaben des Bundesbauministeriums trifft das auf 45 Prozent der Wohngebäude in Deutschland zu. Das Objekt muss dann innerhalb von 54 Monaten – also viereinhalb Jahren – nach Förderzusage energetisch so saniert werden, dass es mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE erreicht. Eine Kombination des Förderprogramms mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Sanierungsförderung) ist möglich. Detaillierte Informationen und Kontaktdaten für Rückfragen finden sich auf der Website der KfW.

Förderung unattraktiv – NRW macht es besser

„Aufgrund des sehr überschaubaren Fördertopfes, in dem nur 350 Millionen Euro zur Verfügung stehen, handelt es sich bei diesem neuen Förderprogramm um einen Tropfen auf den heißen Stein“, stellt Erik Uwe Amaya fest. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen ordnet die Zahl näher ein: „Die NRW-Landesregierung hat für ihre landeseigene Eigentumsförderung, die ebenfalls das Prinzip „Jung kauft Alt“ einbezieht, 280 Millionen Euro im Budget. Da werden 350 Millionen für das ganze Bundesgebiet wohl kaum ausreichend sein.“

Weiterer Nachteil der neuen Bundesförderung ist die Verbindung mit energetischen Kriterien. In Nordrhein-Westfalen werden bei „Jung kauft Alt“ keine Vorschriften zum energetischen Zustand der erworbenen Immobilie gemacht und der Kauf auch nicht mit umfassenden und teuren Sanierungsverpflichtungen verbunden, welche die Gesamtrechnung für junge Familien unattraktiv machen können. Schließlich hilft es wenig, wenn man eine Immobilie dank Bundesförderung erwerben kann, dann aber in den nächsten Jahren eine sehr teure, umfassende Sanierung finanzieren muss.

Kinderzahl und Einkommensgrenzen – nicht jede Förderung für jeden erhältlich

Auch die Darlehnskonditionen sind bei der NRW-Wohnraumförderung wesentlich attraktiver: Der Zinssatz beträgt hier nur 0,5 Prozent p.a. bei 30 Jahren Zinsbindung anstatt der 1,51 Prozent beim Bundesprogramm „Jung kauft Alt“ mit nur 10 Jahren Zinsbindung. Außerdem bietet NRW 10 Prozent Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehn, beim Förderprogramm des Bundes ist von Tilgungsnachlässen dagegen nicht die Rede. Zudem steht die NRW-Wohnraumförderung auch Singles oder kinderlosen Ehepaaren offen, welche die an das Vorhandensein von Kindern geknüpfte Bundesförderung nicht bekommen können.

„Für Menschen in NRW ist das Bundesprogramm ‚Jung kauft Alt‘ daher in vielen Fällen unattraktiv“, stellt Amaya fest. „Das gilt zumindest, sofern man die Einkommensgrenze unterschreitet, die dort deutlich niedriger liegt, als beim Bundesprogramm.“ Detaillierte Informationen dazu bietet die Website der NRW.BANK. Wer etwas besser verdient und daher die NRW-Förderung nicht bekommen kann, steht mit der Bundesförderung dagegen zumindest besser da, als ganz ohne Fördermittel. Am Dienstag (3. September 2024)  hat Verbandsdirektor Amaya im WDR viele Hinweise zu diesem Thema gegeben. Den Bericht finden Sie hier.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel nach seiner Veröffentlichung nicht mehr aktualisiert wird. Das Veröffentlichungsdatum ist über der Überschrift angegeben.

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