Mieter verunfallt: Vermieter haftet nicht für jedes Missgeschick

Vermieter müssen Mängel an der Mietsache beseitigen – auch zum Schutz der Mieter vor Verletzungen. Wird ein Defekt nicht umgehend behoben und der Mieter verletzt sich, haftet der Vermieter aber auch nicht für jegliches Missgeschick. Das hat zumindest das Landgericht Nürnberg-Fürth jetzt im Fall einer schreckhaften Mieterin entschieden – ein herunterkrachendes Rollo hatte sie auf der Treppe stürzen lassen.

Mieterin im Garten gestürzt: Schmerzensgeld vom Vermieter? (Symbolbild)

Vermieter müssen Mängel an der Mietsache beseitigen – auch zum Schutz der Mieter vor Verletzungen. Wird ein Defekt nicht umgehend behoben und der Mieter verletzt sich, haftet der Vermieter aber auch nicht für jegliches Missgeschick. Das hat zumindest das Landgericht Nürnberg-Fürth jetzt im Fall einer schreckhaften Mieterin entschieden – ein herunterkrachendes Rollo hatte sie auf der Treppe stürzen lassen.

Nürnberg. Wenn es einen Mangel in einer Mietwohnung gibt, der nicht zeitnah behoben wird, und der Mieter sich verletzt, dann muss der Vermieter nicht unter allen Umständen Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. So geht der Mieter leer aus, wenn der Mangel nicht eindeutig die Ursache für seinen Unfall ist. Liegt der Eintritt des Schadens fern von aller Lebenserfahrung oder ist er nicht vom Schutzzweck der verletzten Norm umfasst, kann von einem ursächlichen Zusammenhang nicht ausgegangen werden. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth kürzlich entschieden (Beschluss vom 18.07.2018, Az.: 7 S 5872/17).

Es beendete damit einen durchaus kuriosen Rechtsstreit. Die Mieterin einer Doppelhaushälfte hatte sich beim Vermieter beschwert, ein Rollo im Wohnzimmer sei schwergängig. Der Vermieter schickte aber nicht umgehend einen Handwerker vorbei. Zwei Wochen später stürzte die Mieterin auf der Treppe, die von der Terrasse in den Garten führt. Die Dame erklärte, das beanstandete Rollo sei plötzlich heruntergekracht. Vor dem lauten Geräusch habe sie sich so erschrocken, dass sie das Gleichgewicht verlor.

Vor kaputtem Rollo erschreckt: Lebensrisiko der Mieterin

Die schreckhafte Mieterin konnte sich im Fall gerade noch an einer Säule festhalten, verletzte sich dabei jedoch schwer am rechten Handgelenk. Sie verklagte den Vermieter auf 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie rund 52.000 Euro Schadenersatz. Das zuständige Amtsgericht Schwabach sah dafür jedoch keine Grundlage. Der Richter hielt es zumindest für zweifelhaft, ob der Vermieter durch die nicht umgehende Reparatur des Rollos seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte.

In jedem Fall aber sei die Ursache für den Treppensturz keine Pflichtverletzung des Vermieters, sondern das allgemeine Lebensrisiko, sich vor einem lauten Geräusch zu erschrecken. Wie das Amtsgericht schreibt, gehören laute Geräusche zur Alltagswirklichkeit. Sich vor einem plötzlichen Geräusch zu erschrecken ist damit das persönliche Lebensrisiko der betroffenen Mieterin. Die ging gegen das Urteil in Berufung – allerdings ohne Erfolg.

Kausaler Zusammenhang zwischen Mangel und Unfall nötig

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Berufung per Beschluss zurück. Zwar umfasst die Pflicht des Vermieters zur Mängelbeseitigung grundsätzlich auch den Schutz von Leib und Leben, wie das Gericht schreibt. Doch in diesem Fall sei die Ursache des Sturzes eine Überreaktion auf das laute Geräusch gewesen – ein allgemeines Lebensrisiko.

Es gebe hier keine „adäquate Verbindung“ des Unfalls mit dem schadhaften Rollo, sondern vielmehr eine Verkettung unglücklicher Umstände. Das Landgericht schreibt allerdings auch: Der Fall wäre anders ausgegangen, wenn die Mieterin im fraglichen Moment unter dem Rollo gestanden hätte und direkt durch das Gerät verletzt worden wäre.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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