Mietrechtsreform als Mogelpackung

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Mietrechts liegt Haus & Grund Rheinland nunmehr vor. Anfang letzter Woche [siehe Meldung von 11.10.2010] waren nur erste Eckpunkte bekannt. „Die Mietrechtsreform entpuppt sich nach Prüfung des Erlasses im Detail aber als Mogelpackung. Der Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes aus dem Bundesjustizministerium sieht vereinfachte energetische Modernisierungen im Gebäudebestand nur für den Fall vor, dass die Modernisierungen rechtlich verpflichtend sind. Da es bundesweit keine Rechtspflicht zur energetischen Modernisierung gibt, zielt der Entwurf vollständig ins Leere“, kommentiert Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland, die Vorschläge.

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Mietrechts liegt Haus & Grund Rheinland nunmehr vor. Anfang letzter Woche [siehe Meldung von 11.10.2010] waren nur erste Eckpunkte bekannt. „Die Mietrechtsreform entpuppt sich nach Prüfung des Erlasses im Detail aber als Mogelpackung. Der Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes aus dem Bundesjustizministerium sieht vereinfachte energetische Modernisierungen im Gebäudebestand nur für den Fall vor, dass die Modernisierungen rechtlich verpflichtend sind. Da es bundesweit keine Rechtspflicht zur energetischen Modernisierung gibt, zielt der Entwurf vollständig ins Leere“, kommentiert Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland, die Vorschläge.

Die Anknüpfung des Entwurfs an rechtlich verpflichtende Modernisierungen sei umso erstaunlicher, als die Bundesregierung bei der Verabschiedung ihres Energiekonzeptes Ende September eine Modernisierungspflicht im Wohnungsbestand auch für die Zukunft ausdrücklich verworfen habe. Die Vorschläge des Entwurfs des Mietrechtsänderungsgesetzes leisteten daher keinen Beitrag zur Beschleunigung des Sanierungstempos. Haus & Grund Rheinland lehne die Vorschläge daher ab.

Die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Abwehr von Mietnomaden führten ebenso wenig zum Ziel. Sie beschleunigten nur in einem Ausschnitt der Mietbetrugsfälle die Verfahren gegen Mietnomaden. „Vermieter wären Mietbetrügern weiterhin schutzlos ausgeliefert“, zeigt sich der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Wolfgang Friedrich enttäuscht. „Nach wie vor gilt, dass dem Vermieter zwingend unter strengen Voraussetzungen ein im Wege der einstweiligen Verfügung zu erlangendes unmittelbares Räumungsrecht verschafft werden muss, um langfristige Mietausfälle durch Weiternutzung der Wohnung zu vermeiden“, so Friedrich weiter.

Die Änderungsvorschläge von Haus & Grund im Einzelnen können Sie <link http: hausundgrund-rheinland.de.dd29338.kasserver.com media content positionspapier_mietrechtsreform.pdf external-link-new-window external link in new>hier herunter laden.

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