Nach Verfassungsgerichtsurteil: Grundsteuer darf das Wohnen nicht verteuern

Die Grundsteuer ist verfassungswidrig – was viele Juristen schon lange meinten, hat das Bundesverfassungsgericht nun in einem wegweisenden Urteil bestätigt. Die Politik muss nun handeln und die längst überfällige Reform der Grundsteuer auf den Weg bringen. Haus & Grund tritt für eine marktwertunabhängige Reform ein. Die Kosten des Wohnens dürfen durch die Reform nicht steigen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Hier kam das Aus für die Grundsteuer in bisheriger Form

Die Grundsteuer ist verfassungswidrig – was viele Juristen schon lange meinten, hat das Bundesverfassungsgericht nun in einem wegweisenden Urteil bestätigt. Die Politik muss nun handeln und die längst überfällige Reform der Grundsteuer auf den Weg bringen. Haus & Grund tritt für eine marktwertunabhängige Reform ein. Die Kosten des Wohnens dürfen durch die Reform nicht steigen.

Karlsruhe/Düsseldorf/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Grundsteuer ist in ihrer bisherigen Form nicht mit der Verfassung vereinbar (Urteil vom 10.04.2018, Az.: 1 BvL 11/14 - Rn. (1-181)). Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss: Die Erhebung der Grundsteuer auf der Grundlage von Einheitswerten, die auf die Jahre 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) zurückgehen, führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen. Immerhin haben sich die tatsächlichen Werte der Grundstücke seither zum Teil deutlich geändert.

Der Bundespolitik haben die Richter eine Frist auferlegt: Bis Ende 2019 muss eine Reform der Grundsteuer beschlossen werden. Für die Umsetzung hat die Verwaltung dann bis 2025 Zeit – ab dann muss die Grundsteuer nach dem reformierten Modell erhoben werden. Mit dem Urteil hat die politische Diskussion über mögliche Wege zur Reform der Grundsteuer Fahrt aufgenommen. Nachdem sich die Politik viele Jahre lang nicht auf eine Änderung hatte einigen können, steht sie nun unter Zugzwang. Gibt es bis zum Stichtag keine Reform, entfällt die Grundsteuer. Davor haben die Städte und Gemeinden große Angst, denn die Steuer ist mit rund 14 Milliarden Euro im Jahr ihre wichtigste Einnahmequelle.

Haus & Grund Rheinland: Eigentümern keine höhere Grundsteuer aufbürden

Diskutiert werden bislang unter anderem eine komplizierte Berechnung anhand von Grundstücks- und Gebäudewert (das sogenannte Kostenwertmodell) oder auch eine reine Bodensteuer. „Wir befürchten, wenn man sich für das eine oder andere Modell entscheidet, dass es zu hohen Kostensteigerungen kommt, nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter“, sagte Erik Uwe Amaya kurz nach dem Urteilsspruch im WDR Fernsehen. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland nahm die Politiker angesichts früherer Versprechen beim Wort: „Es wurde immer beteuert, dass am Ende die Kosten nicht steigen sollen“. Die Grundsteuer dürfe also nach der Reform für Eigentümer und Mieter nicht höher ausfallen als zuvor.

„Eine solche Verteuerung droht aber in vielen Fällen, wenn die neue Grundsteuer auf die aktuellen Verkehrswerte der Grundstücke abstellen würde“, warnte Prof. Dr. Peter Rasche vor den kursierenden Reformvorschlägen. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland erinnert außerdem an die schwierige praktische Umsetzung: „Das würde einen riesigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, weil 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssten.“ Dazu sei die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist dann doch zu knapp. Verbandsjurist Erik Uwe Amaya findet deswegen: „Das Beste wäre, die Grundsteuer einfach an der Fläche des Grundstücks und des eventuell darauf stehenden Gebäudes festzumachen.“


Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland kommentiert das Grundsteuer-Urteil bei WDR aktuell

Warnung: Grundsteuer nicht nach Verkehrswerten erheben!

Beim Zentralverband Haus & Grund Deutschland in Berlin sieht man das ähnlich. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke stellte fest: „Eine zügige und rechtssichere Reform ist nur mit einer rein flächenbasierten Grundsteuer denkbar. 35 Millionen Immobilien können nicht in dem vom Verfassungsgericht vorgegebenen Zeitraum von fünf Jahren neu bewertet werden.“ Der Verband erinnerte daran, dass bei einer verkehrswertabhängigen Grundsteuerberechnung regelmäßige Neubewertungen der Immobilien notwendig wären. „Das hat in der Vergangenheit nicht geklappt und wird auch in Zukunft nicht funktionieren. Deshalb sollte die Politik von einer verkehrswertbasierten Reform die Finger lassen“, forderte Warnecke.

Der Verbandschef sprach sich ebenfalls dafür aus, zukünftig ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche mit einem festen Multiplikator zur Grundlage der Besteuerung zu machen. Eine solche Reform sei einfach und gerecht, weil sie den Aufwand für die gemeindliche Infrastruktur wiedergibt. Eine auf Bodenrichtwerten basierende Grundsteuer ist laut Warnecke keine Lösung: Sie wäre mit vielen rechtlichen und praktischen Unwägbarkeiten verbunden und würde das Wohnen in vielen Gegenden Deutschlands extrem verteuern.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst mit Material von Haus & Grund Deutschland.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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