Neue Heizkosten-Verordnung verabschiedet: Fernablesung wird Pflicht

Eine EU-Richtlinie zwingt Deutschland zu einer Reform der Heizkostenverordnung. Der Bundesrat hat die Novelle jetzt nach langem Hin- und Her verabschiedet. Sie schreibt künftig fernablesbare Heizkostenzähler verpflichtend vor – nicht nur für Neubauten. Es gibt auch eine Umrüstpflicht. Zugleich sehen sich Vermieter mit umfangreichen neuen Standards für die Abrechnung konfrontiert.

Fernablesbare Heizkostenzähler werden Pflicht: Das sieht die Reform der Heizkostenverordnung vor.

Eine EU-Richtlinie zwingt Deutschland zu einer Reform der Heizkostenverordnung. Der Bundesrat hat die Novelle jetzt nach langem Hin- und Her verabschiedet. Sie schreibt künftig fernablesbare Heizkostenzähler verpflichtend vor – nicht nur für Neubauten. Es gibt auch eine Umrüstpflicht. Zugleich sehen sich Vermieter mit umfangreichen neuen Standards für die Abrechnung konfrontiert.

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag (5. November 2021) die Reform der Heizkostenverordnung verabschiedet. Die Novelle sieht vor, dass nach ihrem Inkrafttreten nur noch fernablesbare Heizkostenzähler verbaut werden dürfen. Bis 2026 müssen alle bereits installierten Zähler ausgetauscht oder, falls möglich, aufgerüstet werden, so dass sie eine Fernablesung ermöglichen. Ist die Fernablesung möglich, müssen die Mieter jeden Monat eine Information zu ihrem aktuellen Verbrauch zugestellt bekommen.

Dabei muss die Heizkostenabrechnung dann auch einen Vergleich des gemessenen Verbrauchs mit dem Verbrauch der vorherigen Abrechnungsperiode und mit dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte enthalten. Die Eigentümer sind verpflichtet, ihren Mietern gegenüber die neuen Standards einzuhalten. Hintergedanke der Neuregelung ist es, durch regelmäßige Information die Mieter zu einem sparsameren Energieverbrauch anzuhalten. Das soll letztlich die CO2-Emissionen verringern und damit zum Klimaschutz beitragen.

Fernablesbare Heizkostenzähler werden Pflicht

Mit der Neuregelung setzt der Bund eine Vorgabe der Europäischen Union (EU) um. Damit hat man sich viel Zeit gelassen: Die SPD wollte bei der Neufassung der Heizkostenverordnung durchsetzen, dass der CO2-Preis zumindest nur noch zur Hälfte auf die Mieter umgelegt werden darf. Weil die Union dagegen war und keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das Reformprojekt immer weiter aufgeschoben. Inzwischen geht das allerdings nicht mehr, weil die EU sonst rechtlich gegen Deutschland vorgeht. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie datiert nämlich schon vom 11. Dezember 2018.

So kommt die Novelle jetzt zunächst ohne Änderung beim CO2-Preis. Langfristig vom Tisch dürfte dieses Thema damit aber nicht sein. Jetzt könnte es aber erstmal schnell gehen. Die erneuerte Verordnung muss nur noch von der Bundesregierung erlassen werden. Sie tritt dann schon am Tag nach ihrer Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch fernablesbare neue Zähler installiert werden. Die Pflicht zur regelmäßigen Information der Mieter über Zwischen-Ablesestände entsteht, sobald im fraglichen Gebäude fernablesbare Zähler vorhanden sind.

Heizkosten ablesen aus der Ferne: Steigen jetzt die Kosten?

„Die Abrechnungen müssen detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesrates. Die Neuregelung könnte ein weiteres Kapitel in der langen Geschichte der Verteuerung der Wohnnebenkosten durch politische Maßnahmen sein. Zwar entfällt durch die fernablesbaren Zähler das Ablesen vor Ort, was Personal und Kosten einsparen dürfte. Doch der Austausch der Zähler wird Geld kosten.

Außerdem verursacht die wachsende Bürokratie durch die regelmäßigen Zwischenstandsmeldungen zusätzlich Kosten. Immerhin: Die neuen, fernablesbaren Zähler müssen laut Verordnung mit den Geräten anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anschließbar sein. So behalten die Vermieter die Möglichkeit, den Ablesedienst zu wechseln und damit Geld zu sparen, indem sie sich den günstigsten Anbieter aussuchen – jedenfalls in der Theorie.

In der Praxis herrscht auf dem Markt der Ablesedienste jedoch ein Oligopol, es gibt nur eine Handvoll große Anbieter, welche gemeinsam die Preise hoch halten. Die Suche nach einer günstigen Alternative gestaltet sich für Vermieter daher schon seit Jahren schwierig. Der Bundesrat fordert daher in einer begleitenden Entschließung, der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten dürfe nicht zu Mehrkosten bei Verbrauchern führen. Um das nachzuprüfen, soll die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert werden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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