NRW-Eigentumsförderung 2024 mit guten Konditionen

NRW-Eigentumsförderung 2024 mit guten Konditionen

Haus & Grund Rheinland Westfalen macht auf eine neue Förderrichtlinie aufmerksam: Nachdem letzte Woche Eckdaten zum geförderten Mietwohnungsbau 2024 in NRW bekannt wurden, liegt nun die komplette Förderrichtlinie für die öffentliche Wohnraumförderung vor. Sie beinhaltet wieder eine attraktive Wohneigentumsförderung für Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen.

Nicht nur, aber natürlich auch für Familien: Die NRW-Wohneigentumsförderung ermöglicht mit kleinerem oder mittlerem Einkommen den Umzug ins Eigenheim.

Haus & Grund Rheinland Westfalen macht auf eine neue Förderrichtlinie aufmerksam: Nachdem letzte Woche Eckdaten zum geförderten Mietwohnungsbau 2024 in NRW bekannt wurden, liegt nun die komplette Förderrichtlinie für die öffentliche Wohnraumförderung vor. Sie beinhaltet wieder eine attraktive Wohneigentumsförderung für Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen.

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch in diesem Jahr mit seiner öffentlichen Wohnraumförderung Mieter, die zu Eigentümern werden möchten. Die angepasste Förderrichtlinie dafür ist jetzt in Kraft getreten. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen aufmerksam. „Wer in NRW Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, vom Bauträger kaufen oder im Bestand erwerben möchte und unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt, kann dafür ein zinsgünstiges Darlehn der NRW.BANK erhalten“, erläutert Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya.

„Das Angebot richtet sich an Privatleute mit kleinen bis mittleren Einkommen. Je nach Einkommenssituation und Kostenkategorie der Kommune sind Grunddarlehn zwischen 59.000 und 184.000 Euro erhältlich.“ Die möglichen Darlehnsbeträge wurden für 2024 in Reaktion auf die gestiegenen Baukosten angehoben. So hatte etwa der Spitzenwert bislang bei 177.000 Euro gelegen. Die Zinsen betragen für 30 Jahre Laufzeit 0,5 Prozent, die Tilgung 1 Prozent im Jahr bei Neubauten, 2 Prozent beim Kauf eines Bestandsgebäudes. Auf Antrag ist außerdem ein Tilgungsnachlass von 10 Prozent auf das Grunddarlehn möglich.

Landesförderung lässt Wohneigentum realisierbar werden

„Diese Landesförderung ist deutlich attraktiver als die Eigentumsförderung des Bundes, weil die Förderung nicht an die Erfüllung sehr strenger energetischer Standards geknüpft ist und damit für überschaubarere Kosten sorgt“, meint Amaya. „Wer jedoch ein Effizienzhaus 40 bauen möchte, kann in NRW 30.000 Euro Zusatzdarlehn bekommen. Das ist vorbildlich.“ Wer für Barrierefreiheit sorgt, kann außerdem ein Zusatzdarlehn von 11.500 Euro erhalten. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind sind zusätzlich 24.000 Euro Familienbonus drin.

„Der Wohnungsbau erlebt gerade sehr herausfordernde Zeiten“, ergänzt der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Konrad Adenauer. Angesichts der ungünstigen Finanzierungsbedingungen und der stark gestiegenen Baukosten sei der Schritt ins Wohneigentum für viele Menschen in NRW aus eigener Kraft nicht mehr realisierbar. „Wir freuen uns daher über das klare Bekenntnis des Landes zur Eigentumsförderung. Sie ermöglicht nicht nur Bürgerinnen und Bürgern die Vermögensbildung im Hinblick auf eine bessere Absicherung im Alter. Sie ist vielmehr von entscheidender Bedeutung dafür, die Mietwohnungsmärkte in Bewegung zu halten. Jeder, der ins Eigenheim zieht, macht eine Mietwohnung frei.“

Nähere Informationen zur NRW-Wohneigentumsförderung, den Einkommensgrenzen und dem Antragsverfahren gibt es bei der NRW.BANK.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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