Pläne der EU: Ab 2030 nur noch emissionsfreie Neubauten

Für Autos hat die EU gerade das Aus des Verbrenners bis 2035 beschlossen. Doch auch für Gebäude gibt es ähnliche Pläne in Brüssel – und die sehen sogar eine noch kürzere Frist vor. Schon in acht Jahren sollen in Europa keine Gebäude mehr gebaut werden dürfen, die nicht zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Auch für den Bestand hat die EU große (und teure) Pläne.

Für Autos hat die EU gerade das Aus des Verbrenners bis 2035 beschlossen. Doch auch für Gebäude gibt es ähnliche Pläne in Brüssel – und die sehen sogar eine noch kürzere Frist vor. Schon in acht Jahren sollen in Europa keine Gebäude mehr gebaut werden dürfen, die nicht zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Auch für den Bestand hat die EU große (und teure) Pläne.

Brüssel. Klimaneutrale Wohnhäuser sollen in der Europäischen Union (EU) noch schneller zum Standard werden als klimaneutrale Autos. Schon ab dem Jahr 2030 sollen in der EU nur noch Nullemissionsgebäude errichtet werden dürfen. Bis 2050 soll dann der gesamte Gebäudebestand in Europa klimaneutral umgebaut werden. Darauf hat sich der EU-Energieministerrat dieser Tage geeinigt. Endgültig beschlossen ist damit aber noch nichts.

Der Beschluss aus dem Ministerrat geht auf eine Vorlage der EU-Kommission zurück. Die möchte die EU bis zum Jahr 2050 komplett klimaneutral machen und sieht den Immobiliensektor als wichtigen Teil auf dem Weg dorthin. Nach Angaben der Kommission verursachen Gebäude ein Drittel der Treibhausgase in Europa und sind für 40 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Die Kommission hatte daher sehr umfangreiche Regelungen vorgeschlagen.

Strenge Standards für Bestandsgebäude

Unter anderem wollte die Kommission eine Sanierungspflicht für besonders schlecht gedämmte Häuser schon bis 2030 durchsetzen. Diesem Plan immerhin schloss sich der Ministerrat jetzt nicht an. Dennoch bedeuten die Pläne aus Brüssel, dass Bauherren und Bauwirtschaft schon sehr bald werden umdenken müssen. Eigentümer von Bestandsgebäuden werden sich auch so in nicht allzu ferner Zukunft mit teuren Sanierungsverpflichtungen konfrontiert sehen.

Unter einem Nullemissionsgebäude versteht die EU solche Immobilien, die ausschließlich mit erneuerbarer Energie auskommen. Soweit eben möglich, soll diese Energie direkt am Gebäude oder im Quartier erzeugt werden, gegebenenfalls auch durch Energiegemeinschaften. Für bestehende Wohngebäude plant der Ministerrat nach eigenen Angaben „Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz auf der Grundlage eines nationalen Pfads festzulegen.“

Mitgliedstaaten sollen Renovierungsfahrpläne beschließen

Sprich: Die Mitgliedstaaten sollen jeweils Fahrpläne vorlegen, nach denen die Gebäude im Land saniert werden müssen und in bestimmten Fristen bestimmte Standards zu erfüllen haben. Damit soll das Ziel eines Nullemissionsgebäudebestandes bis 2050 erreicht werden. Ausnahmen für kommende Sanierungspflichten sind offenbar bislang nur für wenige Spezialfälle geplant, wie etwa historische Gebäude, Kirchen oder Immobilien, die militärischen Zwecken dienen.

Detaillierte Informationen zu den Plänen des EU-Ministerrates finden sich auf dessen Website. Im nächsten Schritt hat allerdings auch das Europäische Parlament noch ein Wörtchen mitzureden: Die endgültige Regelung muss nämlich von Parlament und Ministerrat gleichermaßen beschlossen werden, so dass es zu einem Aushandlungsprozess zwischen den beiden EU-Institutionen kommen wird. Anschließend kommt ein weiterer politischer Kraftakt, wenn in den Mitgliedstaaten die Renovierungsfahrpläne aufgestellt werden müssen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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