Reform des WEG-Rechts erleichtert bauliche Maßnahmen

Die Bundespolitik möchte das Wohnungseigentumsrecht reformieren. Eine Arbeitsgruppe hat dazu jetzt Empfehlungen ausgearbeitet. Baumaßnahmen sollen künftig für Wohnungseigentümer leichter durchführbar sein, damit mehr saniert werden kann. Haus & Grund sieht aber noch Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Harmonisierung von WEG- und Mietrecht.

Die Bundespolitik möchte das Wohnungseigentumsrecht reformieren. Eine Arbeitsgruppe hat dazu jetzt Empfehlungen ausgearbeitet. Baumaßnahmen sollen künftig für Wohnungseigentümer leichter durchführbar sein, damit mehr saniert werden kann. Haus & Grund sieht aber noch Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Harmonisierung von WEG- und Mietrecht.

Berlin. „Die vorliegenden Pläne sind ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG-Rechts. Der Eigentümerverband begrüßt vor allem die Empfehlung des Gremiums, für das Recht der baulichen Maßnahmen eine große Lösung anzustreben und die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer, das gemeinschaftliche Eigentum zu modifizieren, zu erweitern.

„Es wird Zeit, endlich mit der Flickschusterei der Reformen und Reförmchen aufzuhören. Das geltende Recht hat in vielen Eigentümergemeinschaften Veränderungen verhindert“, so Warnecke. Die geplante Reform könne so erheblich dazu beitragen, den vielerorts bestehenden Sanierungsstau zu beheben.

WEG-Recht und Mietrecht sollen harmonisiert werden

Positiv bewertet der Verband auch, dass sich die Arbeitsgruppe umfassend damit beschäftigt hat, wie WEG- und Mietrecht harmonisiert werden können. „Damit erhalten vermietende Wohnungseigentümer endlich die notwendige politische Aufmerksamkeit“, erläuterte Kai Warnecke. Die aktuell vorliegenden konkreten Vorschläge bleiben allerdings hinter den Forderungen des Verbandes zurück. „Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens muss zur Schaffung von Rechtssicherheit nachgebessert werden“, betonte der Verbandspräsident.

Beispielsweise könne gesetzlich geregelt werden, dass sich das mietvertragliche Gebrauchsrecht nach dem in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zulässigen Gebrauch – also etwa nach der Teilungserklärung und der Hausordnung – richtet. „Jetzt besteht die Chance, künftige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und damit Eigentümer, Mieter und Gerichte zu entlasten“, so Warnecke.

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