Seltene Einzelfälle: Mieterstrom in NRW kaum genutzt

Es könnte eine Win-Win-Situation sein: Vermieter setzen PV-Anlagen aufs Dach ihrer Mietshäuser und beliefern die Mieter dann mit günstigem Ökostrom. Das Mieterstromgesetz wollte das 2017 ermöglichen, ist aber komplett gescheitert. In NRW ist Mieterstrom auch nach 5 Jahren noch auf seltene Einzelfälle beschränkt, wie aktuelle Zahlen jetzt deutlich machen.

Wie viele Mieterstromanlagen gibt es in NRW? Es sind bislang leider nur 839, wie jetzt bekannt wurde.

Es könnte eine Win-Win-Situation sein: Vermieter setzen PV-Anlagen aufs Dach ihrer Mietshäuser und beliefern die Mieter dann mit günstigem Ökostrom. Das Mieterstromgesetz wollte das 2017 ermöglichen, ist aber komplett gescheitert. In NRW ist Mieterstrom auch nach 5 Jahren noch auf seltene Einzelfälle beschränkt, wie aktuelle Zahlen jetzt deutlich machen.

Düsseldorf. Seitdem das Mieterstromgesetz im Juli 2017 in Kraft getreten ist, sind in Nordrhein-Westfalen insgesamt 839 Mieterstrom-Solaranlagen gebaut worden. Das berichtet das Landesministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Sebastian Watermeier und Christian Dahm, die Haus & Grund Rheinland Westfalen vorliegt.

Statistisch gesehen sind das rund 2 Mieterstromprojekte pro NRW-Kommune. Das Ministerium listet die Projekte sogar einzeln für alle Städte und Gemeinden auf. So zeigt sich: In jeder NRW-Kommune hat es bereits mindestens ein Mieterstromprojekt gegeben. In sehr vielen Orten blieb es aber auch bei diesem Einzelfall. Im Gegenzug gibt es einige wenige Ausreißer nach oben. Spitzenreiter in NRW ist Köln mit bislang 64 Mieterstromanlagen, gefolgt von Bielefeld (23) und Münster (20).

Auch Duisburg kommt auf 20. Die installierte Leistung der umgesetzten Projekte beträgt insgesamt 15,8 Megawatt (MW). Wie viele Mieterinnen und Mieter von den Anlagen profitieren, kann das Ministerium nicht beziffern. Wie viele Vermieterinnen und Vermieter als Bauherren und Betreiber hinter den Anlagen stehen, vermag man ebenfalls nicht zu sagen. Auch über die Vermietertypen – etwa gewerblich, genossenschaftlich oder privat – gibt es keine Informationen.

Mieterstrom: riesiges Potenzial liegt brach

Dennoch sind die Zahlen ziemlich aufschlussreich, ermöglichen sie doch eine grundsätzliche Abschätzung der Größenordnung bei der Nutzung von Mieterstrom. Die amtliche Statistik zeigt, dass es zum 31. Dezember 2021 in Nordrhein-Westfalen 9.156.001 Wohneinheiten gab. Nach den Angaben des Zensus 2011 sind davon 55 Prozent vermietet (Ergebnisse des neuen Zensus 2022 liegen noch nicht vor, allerdings ist in diesem Punkt mit keiner großen Veränderung zu rechnen).

Demnach kann man davon ausgehen, dass es in NRW aktuell rund 5 Millionen Mietwohnungen und vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser gibt. Gemessen daran sind 839 Mieterstromanlagen eine verschwindend geringe Zahl. Auch die installierte Leistung von 15,8 MW ist geradezu lächerlich klein: Insgesamt gab es zum 31. Dezember 2021 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 6,3 Gigawatt auf nordrhein-westfälischen Dächern. Allein im letzten Jahr sind dabei mehr als 40.000 Anlagen mit insgesamt mehr als 580 MW neu hinzugekommen.

Mieterstrom: Unbürokratische Neuregelung muss her

Das zeigt: Mieterstrom hat in NRW bislang eine verschwindend geringe Bedeutung. Er ist auch fünf Jahre nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlage noch ein exotisches Nischenprodukt. Ein wesentlicher Grund dafür: Nach der derzeitigen Gesetzeslage wird ein Vermieter, der Mieterstrom anbietet, de jure zum Stromversorger. Mit allem bürokratischen Aufwand und dem Investitionsrisiko, die damit verbunden sind.

Gerade für private Kleinvermieter, die zwei Drittel der Mietwohnungen in NRW anbieten, ist das eine große Hürde. Haus & Grund Rheinland Westfalen hat daher schon vor Jahren eine einfachere Lösung vorgeschlagen. Vermieter, die Solarzellen aufs Mietshaus bauen, sollten den an die Mieter gelieferten Strom einfach über die Betriebskostenabrechnung abrechnen dürfen – so, wie es auch bei den Heizkosten gehandhabt wird. Mieter müssten zur Abnahme des (besonders günstigen) Stroms verpflichtet werden können, damit Investitionssicherheit besteht.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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