Sichere Weihnachtsbeleuchtung: Haus & Grund Rheinland informiert

In der Vorweihnachtszeit versinken viele Wohnviertel in einem Lichtermeer aus blinkenden Rentieren, flackernden Weihnachtssternen oder leuchtenden Tannenbäumen. Doch bei der festlichen Weihnachtsdekoration sollte man einiges beachten. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

In der Vorweihnachtszeit versinken viele Wohnviertel in einem Lichtermeer aus blinkenden Rentieren, flackernden Weihnachtssternen oder leuchtenden Tannenbäumen. Doch bei der festlichen Weihnachtsdekoration sollte man einiges beachten. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Üppige Weihnachtsbeleuchtungen erhöhen die Stromkosten erheblich. Hier sind Leuchtdioden (LED) anstatt Glühbirnen eine klima- und kostengünstige Alternative. Die Anschaffung ist etwas teurer, aber die LED benötigen rund ein Viertel weniger Strom. Außerdem halten die modernen Leuchtmittel bis zu 100-mal länger als konventionelle Glühlampen. Einen Hinweis auf die Zuverlässigkeit eines Produkts gibt das Prüfsiegel GS (geprüfte Sicherheit). Beim Einkauf ist darauf zu achten, dass auf der Verpackung Angaben zur Elektronik und Sicherheitshinweise aufgeführt sind.

„Der Fantasie sind, bei der Weihnachtsbeleuchtung, kaum Grenzen gesetzt“, so Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor Haus & Grund Rheinland. „Nur wenn die Sicherheit von Passanten gefährdet ist, weil kletternde Weihnachtsmänner nicht sturmsicher angebracht sind, muss diese Dekoration möglicherweise entfernt werden“, so Amaya weiter. Nachbarn könnten sich nur beschweren, wenn ihr Grundstück mit Strahlern direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten auf das Nachbargrundstück strahlen und beispielsweise das Schlafzimmer voll ausgeleuchtet wird. „Ob an Balkonen, Fassaden oder in Vorgärten, bei leuchtenden und blinkenden Weihnachtsdekorationen sollte der Nachbar tolerant sein“, ergänzt Amaya.

Auch zur Vorsicht im Umgang mit Kerzen während der kommenden Feiertage ruft Haus & Grund Rheinland auf. Denn ein Brand des Weihnachtsbaums führt nicht nur zu einem abrupten Ende der Weihnachtsfeier. Es drohen neben Schadenersatzansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn Personen zu Schaden gekommen sind oder andere Wohnungen beeinträchtigt wurden. Ob im Falle eines Falles eine Versicherung zahlt, ist davon abhängig, ob dem Verursacher grobe Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Brandverursachung vorgeworfen werden kann. „Besser ist, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen und vorsichtig mit dem Feuer umzugehen. Kerzen und anderes offenes Feuer sollten niemals unbeaufsichtigt in einem Raum gelassen werden“, rät der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Peter Rasche. Dann kann man so schnell reagieren, dass es nicht zu einer Ausweitung des Feuers kommt. Denn neben angenehmen Licht, Wärme und einer wohligen Atmosphäre bergen brennende Kerzen immer Brandgefahr. Dies gilt vor allem dann, wenn die Kerzen auf einem Weihnachtsbaum befestigt sind, der schon vor Wochen geschlagen wurde und nunmehr ausgetrocknet ist. „Auf frische Bäume sollte man in diesem Jahr besonders achten, auch weil es in den letzten Wochen kaum Niederschlag gab“, so Rasche abschließend.

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