Starkregen: Wie sich Hauseigentümer schützen können

Sommerzeit ist Gewitterzeit – und damit ist auch Starkregen ein häufiges Problem. In der Folge können Wohnräume überschwemmt werden, es drohen hohe Schäden. Die Überflutungsgefahr durch Starkregen wird oft unterschätzt – doch es kann jeden treffen. Deshalb rät Haus & Grund Rheinland allen Eigentümern, ihre Gebäude auf mögliche Schwachstellen zu prüfen und falls nötig aufzurüsten.

Sommerzeit ist Gewitterzeit – und damit ist auch Starkregen ein häufiges Problem. In der Folge können Wohnräume überschwemmt werden, es drohen hohe Schäden. Die Überflutungsgefahr durch Starkregen wird oft unterschätzt – doch es kann jeden treffen. Deshalb rät Haus & Grund Rheinland allen Eigentümern, ihre Gebäude auf mögliche Schwachstellen zu prüfen und falls nötig aufzurüsten.

Düsseldorf. Bei Gewittern kann in kurzer Zeit so viel Regen fallen, dass Straßen unter Wasser gesetzt werden. „Das Wasser kann dann durch niedrige Hauseingänge, Außenkellertreppen oder Kellerfenster ins Haus laufen“, warnt Prof. Dr. Peter Rasche. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland ergänzt: „Oft fassen auch die Kanäle die Wassermassen nicht mehr und drücken eine schmutzige Brühe durch die Abflüsse ins Haus. Die Schäden können immens sein“. Er rät Hauseigentümern deswegen, zu prüfen, ob es Stellen am Haus gibt, durch die Wasser hineinfließen kann. Im Zweifel lassen sich Lichtschächte höher legen, durch ein Mäuerchen oder eine Abdeckung schützen. Auch druckwasserdichte Fenster können für Sicherheit sorgen.

Wenn ein Haus Abflüsse oder Toiletten unterhalb der Rückstauebene – meist ist das die Bordsteinkante – besitzt, ist eine Rückstausicherung wichtig. „Sie verhindert, dass Wasser aus dem Kanal ins Haus gedrückt werden kann, wenn der Kanal die Wassermassen nicht mehr bewältigt“, erklärt Rasche. Abflüsse, die über der Rückstauebene liegen, sollten davon getrennt sein, also nicht in die gleichen Leitungen entwässern. Sie dürfen keinen Rückstauverschluss haben.


Gully läuft über: Rückstau aus der Kanalisation

Alternative ist eine Hebeanlage. Sie pumpt das Abwasser aus dem Keller über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Das ist teurer, allerdings können Toiletten oder Waschmaschinen dann während eines Starkregens weiter benutzt werden. "Es ist wichtig, Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen regelmäßig zu warten und zu reinigen, damit sie einwandfrei funktionieren", erinnert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. „Die Wartung sollte für mögliche spätere Nachfragen der Versicherung dokumentiert werden.“

Ob Starkregen oder Dauerregen: Hundertprozentiger Schutz geht nicht

Hundertprozentige Sicherheit kann es jedoch nicht geben. Deswegen sollte man gefährdete Räume, typischerweise Keller, möglichst nicht als Wohn- oder Büroräume nutzen. Hochwertige
Gegenstände oder Dokumente lagern besser in oberen Stockwerken. Steckdosen und Stromleitungen sollten im Keller möglichst weit über dem Fußboden liegen. Außerdem sind Fliesen für diese Bereiche besser geeignet als Teppichboden. Auch auf Tapeten oder Holzvertäfelungen verzichtet man besser. Oft sind die Tanks der Ölheizung im Keller. Sie müssen gegen Aufschwimmen gesichert sein und einem größeren Wasserdruck von außen standhalten können.

Wichtig: „Kommunen als Betreiber der Kanalisation haften nicht für Schäden durch Rückstau an Privathäusern“, erklärt Verbandsjurist Erik Uwe Amaya. „Auch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung deckt diese Schäden typischerweise nicht ab.“ Eigentümer benötigen daher eine Elementarschadensversicherung – die kann solche Schäden mit abdecken, muss es aber nicht immer. Hier ist ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen wichtig.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten