Straßenausbaubeiträge: Abschaffung in NRW kommt früher

Straßenausbaubeiträge: Abschaffung in NRW kommt früher

Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert über einen für Eigentümer wichtigen neuen Gesetzentwurf: Ab dem 1. Januar 2024 sollen die Kommunen in NRW keine Straßenausbaubeiträge mehr von Anliegern erheben dürfen, so der neueste Plan der Landesregierung. Ursprünglich war die Änderung zum 1. April geplant, wird nun aber vorgezogen.

Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert über einen für Eigentümer wichtigen neuen Gesetzentwurf: Ab dem 1. Januar 2024 sollen die Kommunen in NRW keine Straßenausbaubeiträge mehr von Anliegern erheben dürfen, so der neueste Plan der Landesregierung. Ursprünglich war die Änderung zum 1. April geplant, wird nun aber vorgezogen.

Düsseldorf. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW soll nun sogar schon zum 1. Januar 2024 kommen und nicht wie geplant erst zum 1. April. Das geht aus der jüngsten Version des Gesetzentwurfes hervor, die dem Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen vorliegt. „Die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach macht damit deutlich, dass es sich bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge definitiv nicht um einen Aprilscherz handeln wird“, stellt Verbandspräsident Konrad Adenauer erfreut fest. „Sie meint es ernst und schafft schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Kommunen, Eigentümerinnen und Eigentümer in Nordrhein-Westfalen. Das ist eine sehr gute Nachricht.“

Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag verabschiedet werden, was im neuen Jahr passieren soll. Das Erhebungsverbot für die Beiträge tritt dann rückwirkend in Kraft: Für ab dem 1.1.2024 beschlossene Baumaßnahmen dürfen die Kommunen dann keine Beiträge von den Anliegern mehr verlangen. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hält das Landesparlament am 12. Januar eine Sachverständigenanhörung ab. Daran wird auch der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, Erik Uwe Amaya, teilnehmen. „Ich werde den Abgeordneten empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen“, kündigt er an. „Mit diesem Gesetz wird vielen Eigentümerinnen und Eigentümern in NRW die Sorge vor einer zukünftigen Beitragsbelastung in teilweise existenzbedrohender Höhe genommen.“

Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte sich seit Jahren dafür eingesetzt. Die Kosten für den Straßenausbau, die künftig nicht mehr auf die Anlieger umgelegt werden können, erstattet das Land den Kommunen. „Für alle Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2024 von der Kommune beschlossen worden sind, gilt hingegen das alte Recht“, erklärt Volljurist Amaya. „Für diese Maßnahmen besteht die Beitragspflicht der Anlieger noch. Das Land übernimmt jedoch für Maßnahmen seit dem 1. Januar 2018 über ein Förderprogramm die Beiträge.“ Das Förderprogramm soll verlängert werden, so dass diese bisherige Regelung weiterhin umgesetzt werden kann.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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