Straßenausbaubeiträge: Entlastung kommt nicht bei allen in NRW an

Seit Januar 2020 können Kommunen in NRW die Grundstückseigentümer bei den umstrittenen Straßenausbaubeiträgen entlasten. Dafür hatte das Land das Kommunalabgabengesetz reformiert. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hat alle Kommunen in NRW zur Umsetzung befragt. Was hat die Reform gebracht? Das Ergebnis ist zwiespältig.

Seit Januar 2020 können Kommunen in NRW die Grundstückseigentümer bei den umstrittenen Straßenausbaubeiträgen entlasten. Dafür hatte das Land das Kommunalabgabengesetz reformiert. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hat alle Kommunen in NRW zur Umsetzung befragt. Was hat die Reform gebracht? Das Ergebnis ist zwiespältig.

Düsseldorf. „Die Reform der Straßenausbaubeiträge hat vielen Grundeigentümern in NRW deutliche Entlastungen gebracht“, lobt Konrad Adenauer. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen schränkt aber ein: „Die Entlastungen kommen leider längst nicht überall an. Die Kommunen müssen die Reform vor Ort umsetzen. Das scheitert mancherorts zumindest teilweise am politischen Willen oder an knappen personellen Ressourcen. Die Reform hat viel neue Bürokratie geschaffen.“ Zu diesem Schluss kommt Adenauer, nachdem sein Verband alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen dazu befragt hat, wie sie die Reform der Straßenausbaubeiträge umsetzen.

Seit der Reform stellt das Land NRW einen Fördertopf mit 65 Millionen Euro zur Verfügung, aus dem die Städte sich ihre Straßenausbaumaßnahmen mit bis zu 50 Prozent bezuschussen lassen können. So reduziert sich die Beitragslast für die Anlieger. Im ersten Jahr wurden nur rund 4,5 Millionen Euro abgerufen. „Das ist aber kein Grund zur Annahme, die Förderung werde nicht angenommen“, stellt Erik Uwe Amaya fest. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Die Kommunen können die Fördermittel für Maßnahmen beantragen, die ab 2018 beschlossen wurden. Der Antrag kann aber erst gestellt werden, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind und die Baufirmen ihre Rechnungen geschickt haben.“

Insgesamt haben 51,8 Prozent der Kommunen angegeben, dass sie bisher noch keine abrechnungsreife, förderungsfähige Maßnahme hatten. Mehr als die Hälfte der Kommunen (56,1 Prozent) hat aber angekündigt, die Fördermittel zu beantragen, sobald entsprechende Maßnahmen in der Abrechnung sind. „Bislang nicht abgerufene Fördermittel bleiben dafür verfügbar. Der Mittelabfluss dürfte in den nächsten Jahren erheblich zunehmen“, sagt Amaya. Ob die jährlich bereitgestellten 65 Millionen Euro ausreichen, sei derzeit allerdings nicht abzuschätzen. Auch ist nicht gesagt, dass wirklich alle Kommunen zugunsten ihrer Bürger die Zuschüsse beantragen.

Nachbesserungsbedarf bei Ermäßigungen für große Grundstücke

Ein wichtiges Ziel der Reform war es außerdem, Härtefälle abzufedern. Gerade Eigentümer von großen Grundstücken oder Eckgrundstücken standen teils vor so hohen Kosten, dass sie ihr Grundstück verkaufen mussten, um die Beiträge aufbringen zu können. Städte müssen ihnen seit der Reform Ratenzahlung und im Härtefall auch eine Stundung anbieten. Rund 40 Prozent der Kommunen haben bereits Ratenzahlung angeboten, selbst Stundungen sind schon von 21 Prozent der Städte und Gemeinden angeboten worden. „Diese Entlastungen werden also gut angenommen und waren offenbar dringend nötig“, bilanziert Konrad Adenauer.

Nicht verpflichtend hat die Reform den Städten die Möglichkeit eingeräumt, Ermäßigungen für Eckgrundstücke sowie Tiefenbegrenzungen einzuführen. Nur jede fünfte Kommune (20 Prozent) hat auf diese gesetzliche Klarstellung hin eine Ermäßigung für Eckgrundstücke eingeführt. Zudem haben 31,6 Prozent der Kommunen eine Tiefenbegrenzung eingeführt. In 21 Prozent der Kommunen gab es bereits vor der Reform eine Ermäßigung für Eckgrundstücke. Eine Tiefenbegrenzung stand bei 53,5 Prozent der Kommunen schon in der Satzung.

Bürokratie verhindert Entlastung für alle

Damit kommen wichtige Maßnahmen zur Entlastung besonders hart betroffener Eigentümer den Bürgern längst nicht überall im Land zugute. Adenauer meint: „Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Entsprechende Ermäßigungen müssen für die Kommunen zur Pflicht werden. Es sei denn, man schafft die Straßenausbaubeiträge ganz ab und ersetzt sie durch Landesmittel. Wir halten das im Sinne der Gerechtigkeit weiterhin für erstrebenswert.“

Hinzu kommt: Für eine bessere Planbarkeit bei den Anliegern müssen die Kommunen seit der Reform Anliegerversammlungen abhalten und Straßen- und Wegekonzepte erstellen. Erst 56 Prozent der Kommunen haben ein solches Konzept erstellt, weil der bürokratische Aufwand enorm ist. Folge: Knapp 16 Prozent der Verwaltungen geben an, wegen Personalmangels Teile der Reform noch nicht umgesetzt zu haben. Rund 4,5 Prozent der Kommunen beklagten einen zu großen Verwaltungsaufwand. „Es ist sehr bedauerlich, wenn die Bürokratie dazu führt, dass Eigentümer in einigen Kommunen nicht entlastet werden können“, stellt Erik Uwe Amaya fest.

Der Abschlussbericht zur Kommunalbefragung von Haus & Grund Rheinland Westfalen kann hier heruntergeladen werden.

 Reform der Straßenausbaubeiträge in NRW (PDF, 1 MB)

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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