Studie belegt: Mietbetrug ist gravierendes Problem - Keine Aussagen über Gesamtzahl der Mietnomadenfälle möglich

Der Mietbetrug ist für betroffene private Vermieter ein gravierendes Problem. Das ist das zentrale Ergebnis einer heute vorgestellten Studie der Universität Bielefeld über Schäden, die durch Mietnomaden verursacht werden. Die Analyse lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der Mietnomadenfälle in Deutschland zu, so die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland.

Der Mietbetrug ist für betroffene private Vermieter ein gravierendes Problem. Das ist das zentrale Ergebnis einer heute vorgestellten Studie der Universität Bielefeld über Schäden, die durch Mietnomaden verursacht werden. Die Analyse lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die Gesamtzahl der Mietnomadenfälle in Deutschland zu, so die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland.

„Wir stimmen mit dem Bundesjustizministerium darin überein, dass jetzt gesetzgeberische Gegenmaßnahmen auf den Weg gebracht werden müssen. Mietnomaden schädigen das Vertrauen in den Rechtsstaat“, kommentiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Die Folgerung, Vermieter seien selbst schuld, weil sie vor Abschluss des Mietvertrages keine Erkundigungen über die Mieter einholten, sei unzulässig. Vermieter, die Informationen eingeholt hatten, seien genauso häufig Opfer von Mietnomaden geworden wie solche, die es nicht taten.

Die Studie analysierte insgesamt 973 Fragebögen. Dabei identifizierten die Gutachter selbst nach ihren strengen Maßstäben über 400 Mietbetrugsfälle. Rasche: „Mitnichten haben die Gutachter damit jeden Mietnomadenfall in Deutschland erfasst. Die Gutachter erreichten nur einen nicht repräsentativen Bruchteil der insgesamt rund 5 Millionen privaten Vermieter in Deutschland.“ Die Studie „Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sogenannte Mietnomaden“ wurde von der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesbau- sowie des Bundesjustizministeriums erstellt. Zwei Monate lang hatten betroffene Vermieter die Gelegenheit, der Universität Bielefeld ihren Fall zu schildern.

Die Forscher wandten sich nicht an systematisch ausgewählte Vermieter, sondern überließen es dem Zufall, ob betroffene Vermieter beispielsweise aus dem Verbandsmagazin von Haus & Grund Rheinland von der Untersuchung erfuhren und sich zur Mitwirkung entschlossen.

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