Sturmtief Ylenia beschert NRW aktuell Windböen in Orkanstärke. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar und von Freitag auf Samstag droht schon die nächste Sturmfront nach Nordrhein-Westfalen hereinzuziehen. Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert, wie Hauseigentümer sich jetzt verhalten sollten und welche Versicherungen im Zweifelsfalle einspringen.
Düsseldorf. „Sturmschäden am Haus reguliert die Wohngebäudeversicherung, sobald der Wind mindestens die Windstärke 8 erreicht hat“, erklärt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Mit Windstärke 10 bis 12 erreicht Sturmtief Ylenia diese Werte locker. „Hauseigentümer sollten ihren Sturmschaden umgehend bei der Versicherung melden“, rät Adenauer. „Machen Sie Beweisfotos. Erst nach der Meldung sollte man in Absprache mit der Versicherung einen Handwerker beauftragen, die Schäden zu reparieren.“
Nicht alle Schäden sind gleich offensichtlich. „Hauseigentümer sollten ihre Immobilie nach einem Sturm genau inspizieren, um auch kleinere Schäden gleich zu entdecken“, rät Adenauer. „Wer kleine Schäden gleich repariert, verhindert, dass große und teure Schäden daraus entstehen.“ Sollten Dachziegel, Äste oder ganze Bäume das Haus beschädigt haben, zahlt immer die eigene Wohngebäudeversicherung – egal, ob es der eigene Baum war oder der vom Nachbarn.
Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. „Aber Vorsicht: Wenn ein nachweislich morscher Baum auf das Auto des Nachbarn gefallen ist, muss der Baumeigentümer das bezahlen“, gibt Erik Uwe Amaya zu bedenken. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen ergänzt: „In diesem Fall hilft eine Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung.“
Elementarschadenversicherung zahlt für Schäden durch Starkregen
Falls Hausrat wie Möbel oder Elektrogeräte durch den Sturm kaputt gegangen ist, zahlt die Hausratversicherung. Allerdings müssen die beschädigten Gegenstände während dem Sturm im Haus gestanden haben. „Falls ein Mieter eine ihm gehörende Markise oder Antenne außen angebracht hat, zahlt seine Hausratversicherung das aber trotzdem“, berichtet Erik Uwe Amaya.
Ein Sturmtief wie Ylenia geht meist auch mit starkem Regen einher. Schäden durch Starkregen oder Hochwasser lassen sich mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung abdecken. „Eigentümer sollten darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei Überschwemmungen, sondern auch bei Schäden durch Rückstau oder Witterungsniederschläge leistet“, erklärt Amaya. Rückstau ist jedoch nur versicherbar, wenn es im Haus eine Rückstausicherung gibt.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.