Vergesellschaftung erschweren: Das plant Bundesinnenminister Dobrindt (CSU)

Vergesellschaftung erschweren: Das plant Bundesinnenminister Dobrindt (CSU)

Es ist noch nie vorgekommen, aber grundsätzlich erlaubt das Grundgesetz eine Vergesellschaftung von Grund und Boden. In Berlin bahnt sich nun eine Regierungskoalition aus Linkspartei, Grünen und SPD an, welche den Tabubruch wagen möchte. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) kann das Grundgesetz nicht ändern, will Vergesellschaftungen aber per Gesetz erschweren.

Politische Gegenwart in Berlin: Eine Schwimmplattform auf der Spree fordert dazu auf, in großem Stil Wohnraum zu enteignen.

Es ist noch nie vorgekommen, aber grundsätzlich erlaubt das Grundgesetz eine Vergesellschaftung von Grund und Boden. In Berlin bahnt sich nun eine Regierungskoalition aus Linkspartei, Grünen und SPD an, welche den Tabubruch wagen möchte. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) kann das Grundgesetz nicht ändern, will Vergesellschaftungen aber per Gesetz erschweren.

Berlin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte das Vergesellschaften von Wohnraum in Deutschland mit einem Gesetz erheblich erschweren. Der Bild-Zeitung hat der Minister jetzt die drei wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes genannt, an dessen Entwurf sein Ministerium derzeit arbeitet. Das Gesetz soll demnach vorschreiben, dass eine Vergesellschaftung nur möglich ist, wenn ihre zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste dann vor der Vergesellschaftung von Wohnungen beweisen, dass sie alle anderen Mittel zur Entlastung des Wohnungsmarktes wie beispielsweise Investitionen in oder Förderung von Neubauten vollständig ausgeschöpft hat und keine andere Wahl mehr bleibt, als eine Vergesellschaftung vorzunehmen.

Ein Nachweis, der in der Praxis nur sehr schwer zu führen sein dürfte. Außerdem soll nach Dobrindts Angaben im neuen Gesetz verankert werden, dass die im Grundgesetz für den Fall von Vergesellschaftungen nach Artikel 15 vorgesehene Entschädigung den Verkehrswert des Objekts betragen muss, den ein Gutachter festzustellen hat. Drittens soll in dem Gesetz festgeschrieben werden, dass die Entschädigung auch unmittelbar in Geld zu erfolgen hat. Mit diesem Gesetz reagiert Dobrindt auf die jüngsten politischen Entwicklungen in Berlin: Dort hat die Linkspartei mit Grünen und SPD die Möglichkeiten zur Bildung einer Koalition sondiert. Nach Abschluss der Sondierungsgespräche haben SPD und Grüne Koalitionsverhandlungen bereits zugestimmt. Die Linkspartei wird am Samstag (31.10.2026) darüber entscheiden.

Gesetz würde bundesweit Wirkung entfalten

Das Ergebnispapier der Sondierungsgespräche sieht konkret vor, dass die Wohnungen von Wohnungsunternehmen mit Beständen von mehr als 10.000 Wohneinheiten in Berlin nach Artikel 15 des Grundgesetztes vergesellschaftet werden sollen. Dafür plant man mit einem Budget von maximal 16 Milliarden Euro – was allerdings deutlich unter dem Verkehrswert der betroffenen Wohnungen liegen dürfte. Eine Rot-grün-rote Koalition beträte damit juristisches Neuland: Während Artikel 14 des Grundgesetztes eine Enteignung von Privateigentum zum Wohle der Allgemeinheit erlaubt und immer wieder eingesetzt wird, um etwa Straßenbauprojekte durchzusetzen, ist Artikel 15 des Grundgesetzes noch nie zum Einsatz gekommen. 

Er erlaubt es, u.a. Grund und Boden zum Zweck der Vergesellschaftung durch ein Gesetz „in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ zu überführen. Dabei läuft die juristisch feinsinnige Trennung zwischen Enteignung und Vergesellschaftung am Ende auf das Gleiche hinaus: Eigentümern wird ihr Eigentum vom Staat weggenommen. Die erstmalige Anwendung des Vergesellschaftungs-Artikels käme einem Tabubruch gleich – mit dem Risiko, dass auch in anderen Ländern ähnliche Maßnahmen ergriffen werden könnten, sofern sich ähnliche politische Mehrheiten fänden. Vor diesem Hintergrund hat das von Bundesinnenminister Dobrindt geplante Gesetz, das die Hürden für eine Anwendung von Artikel 15 sehr hoch setzt, langfristig für alle Eigentümer in Deutschland Bedeutung.

Haus & Grund Deutschland warnt: Auch private Vermieter unter Generalverdacht

Haus & Grund Deutschland hat bereits nach Bekanntwerden des Sondierungspapiers in Berlin betont, die Berliner Pläne dürften keine Blaupause für Deutschland werden – zumal die Vergesellschaftung nicht der einzige schwere Eingriff in Eigentumsrechte ist, welchen das Linksbündnis ins Auge gefasst hat. Vorgesehen sind Instrumente, welche auch private Kleinvermieter treffen würden. Haus & Grund Deutschland warnte daher vor dem wohnungspolitischen Kurs von Linken, Grünen und SPD in Berlin: Geplante Vergesellschaftungen, eine neue Mietenaufsicht und eine Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft stünden für einen grundlegend falschen Umgang mit privatem Eigentum und privaten Vermietern. 

Der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke, kommentierte: „Private Vermieter sind keine Verdächtigen. Wer Vermietung politisch in die Nähe von Kriminalität rückt, vergiftet das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern und schreckt genau diejenigen ab, die Wohnraum bereitstellen. Man kann private Eigentümer nicht zum Wohnungsbau einladen und sie gleichzeitig unter Generalverdacht stellen. Was in Berlin als Paradigmenwechsel angekündigt wird, darf nicht zur Blaupause für Deutschland werden. Unser Land braucht Menschen, die Wohnungen bauen, erhalten und vermieten. Der Staat sollte sie dafür gewinnen, statt sie zu überwachen und zu enteignen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Ruhr verfasst.

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