Vorsicht: Vielen Kaminöfen droht zum Jahresende das Aus

Kühl, grau und nass: Das Wetter gibt derzeit einen Vorgeschmack auf den Herbst. Auch wenn die Hoffnung auf eine Rückkehr des Sommers bleibt: Kaminbesitzer sollten jetzt schon an die Kaminsaison denken. Neue Abgas-Grenzwerte bedrohen nämlich den Weiterbetrieb vieler Feuerstellen. Eigentümer sollten deswegen jetzt schon feststellen, ob ihre Anlage betroffen ist.

Kühl, grau und nass: Das Wetter gibt derzeit einen Vorgeschmack auf den Herbst. Auch wenn die Hoffnung auf eine Rückkehr des Sommers bleibt: Kaminbesitzer sollten jetzt schon an die Kaminsaison denken. Neue Abgas-Grenzwerte bedrohen nämlich den Weiterbetrieb vieler Feuerstellen. Eigentümer sollten deswegen jetzt schon feststellen, ob ihre Anlage betroffen ist.

Düsseldorf. Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen das Aus. „Betroffen sind zunächst ältere Feuerstellen, die vor dem 1. Januar 1985 ihre Zulassung bekommen haben“, sagt Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland. Für diese Anlagen gelten nach dem 31.12.2017 strengere Abgas-Grenzwerte. Betroffen sind auch Heizkessel. Wenn ein Gerät die neuen Grenzen nicht einhält, bleiben drei Möglichkeiten: „Die Anlagen müssen bis Jahresende mit Staubfiltern nachgerüstet oder ganz ausgetauscht werden – sonst bleibt nur die Stilllegung“, erklärt Rasche. Grundlage ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).

Eigentümer sollten unbedingt rechtzeitig prüfen, ob ihr Kamin oder Ofen unter die Regelung fällt. Dann gilt es genau nachzurechnen, ob sich eine Nachrüstung lohnt“, rät Peter Rasche. Neue Geräte verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen. „Wenn Ihr Kamin aus den Jahren 1985 bis 1994 stammt, können Sie ihn bis zum 31.12.2020 betreiben“, ergänzt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. Zwischen 1995 und 2010 gebaute Kaminöfen dürfen sogar bis 2024 im Einsatz bleiben.

Aus für alte Öfen: Einige wenige Ausnahmen gibt es

Amaya rät: „Wenn dem Eigentümer das Baujahr nicht bekannt ist, sollte er die Immissionswerte der Anlage vom Schornsteinfeger ermitteln lassen.“ Die Kosten dafür muss der Eigentümer selbst tragen. Untätigkeit kann allerdings deutlich teurer werden, warnt Amaya: „Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, die Feuerstelle umzurüsten oder zu erneuern, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.“

Einzig für „Oldtimer“ gibt es eine Ausnahme: Wer einen historischen Ofen oder Ofenkamin zum Heizen verwendet, ist von der Regelung ausgenommen. Das Gleiche gilt, wenn jemand keine andere Heizmöglichkeit hat oder mit einem historischen Herd kocht. Als „historisch“ gelten dabei jeweils Geräte, die vor dem Jahr 1959 gebaut worden sind.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten