Wärmepumpe und PV fürs Reihenhaus in NRW: Bauämter agieren uneinheitlich

Wärmepumpe und PV fürs Reihenhaus in NRW

Bislang war es in NRW bei Reihenhaus oder Doppelhaushälfte oft unmöglich, eine Wärmepumpe oder Solaranlage zu bauen, weil die Bauordnung hohe Abstände zum Nachbarn vorschreibt. Die neue Bauordnung soll das ab Januar 2024 beenden. Ein Runderlass ermöglicht die Unterschreitung der Abstände per Ausnahmegenehmigung schon jetzt – doch er wird nicht überall angewendet.

Bislang war es in NRW bei Reihenhaus oder Doppelhaushälfte oft unmöglich, eine Wärmepumpe oder Solaranlage zu bauen, weil die Bauordnung hohe Abstände zum Nachbarn vorschreibt. Die neue Bauordnung soll das ab Januar 2024 beenden. Ein Runderlass ermöglicht die Unterschreitung der Abstände per Ausnahmegenehmigung schon jetzt – doch er wird nicht überall angewendet.

Düsseldorf. Am 16. Dezember letzten Jahres hat das NRW-Bauministerium einen Runderlass herausgegeben, der die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen bei schmalen Grundstücken – insbesondere Reihenhäusern – ermöglicht (wir berichteten). Doch die unteren Baubehörden im Land gehen mit diesem Runderlass offenbar ausgesprochen unterschiedlich um. Das zeigen Rückmeldungen von Eigentümern, die den Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen seit Anfang des Jahres erreichen.

Dass gerade zu Jahresbeginn einige Bauämter von dem Runderlass noch nicht gehört hatten oder noch Unklarheiten bestanden, wie er anzuwenden sei, ist dabei nicht allzu erstaunlich. Viele Bauämter sind bekanntlich wegen Personalmangels überlastet. In der Folge wurde jedoch auch von Ämtern berichtet, die Bauwilligen abverlangten, große Mengen an Dokumenten beizubringen, beispielsweise sollen teilweise unter anderem Einverständniserklärungen der Nachbarn verlangt werden.

Auch Antragsformulare werden offenbar nicht bereitgestellt. Während sich in diesen Fällen der Verdacht aufdrängt, dass Bürger mit möglichst hohen bürokratischen Hürden davon abgebracht werden sollen, von den Möglichkeiten des Runderlasses Gebrauch zu machen, wird aus anderen Landkreisen berichtet, dort werde der Runderlass grundsätzlich nicht angewendet, weil man ihn für nicht rechtssicher halte. Wer dort eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage für sein Reihenhaus bauen möchte, hat Pech gehabt, muss bis 2024 warten.

Vorbildlich: Kreis Mettmann setzt Neuregelung um

Dem steht der Kreis Mettmann als positives Beispiel gegenüber: Der Landkreis im Niederbergischen setzt den Runderlass nicht nur um, er wirbt sogar aktiv dafür, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Klimaschutzbeauftrage des Kreises machte eigens in einer Pressemitteilung auf die Neuerung aufmerksam. Darin verweist der Kreis auch gleich auf Seine Info-Website rund um das Thema energetische Modernisierung von Wohnhäusern (www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann/).

Beim Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen, der sich im Sinne der vielen Eigentümer von Reihenhäusern und Doppelhaushälften erfolgreich bei der Landesregierung für die Lockerung der Abstandsregeln eingesetzt hatte, freut man sich darüber: „Der Kreis Mettmann geht hier mit gutem Beispiel voran und wir hoffen, dass dem viele weitere Bauaufsichtsbehörden im Land folgen werden“, meint Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya. „Eigentümer, die in erneuerbare Energie investieren möchten, sollten das auch möglichst unbürokratisch tun können. Und zwar überall in NRW gleichermaßen.“

Dem NRW-Bauministerium ist die Problematik bekannt. Dem Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen teilte das Ministerium mit, aufgrund der vielen eingegangenen Anfragen zum betreffenden Runderlass werde man eine Klarstellung veröffentlichen. Diese sei aktuell noch in Arbeit. „Wir freuen uns, dass das Ministerium hier aktiv ist und den Bauaufsichtsbehörden weitergehende Informationen zur Verfügung stellen wird, damit der Runderlass bald überall gleichermaßen zur Anwendung kommen kann“, lobt Amaya.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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