Warnung: Telefon-Schwindel mit Energieausweisen

Haus & Grund Rheinland warnt aus aktuellem Anlass vor zwielichtigen Telefonanrufen: Vermeintlich abgelaufene Energieausweise dienen derzeit offenbar als Vorwand für Trickbetrüger, die Haus- und Wohnungseigentümer anrufen. Haus & Grund Rheinland warnt dringend davor, mit den Anrufern einen Termin zum Hausbesuch zu vereinbaren.

Haus & Grund Rheinland warnt aus aktuellem Anlass vor zwielichtigen Telefonanrufen: Vermeintlich abgelaufene Energieausweise dienen derzeit offenbar als Vorwand für Trickbetrüger, die Haus- und Wohnungseigentümer anrufen. Haus & Grund Rheinland warnt dringend davor, mit den Anrufern einen Termin zum Hausbesuch zu vereinbaren.

Düsseldorf. Haus- und Wohnungseigentümer sollten derzeit mit gesunder Skepsis reagieren, wenn sie einen Telefonanruf bekommen, der über neue Energieausweise informieren will. „Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter eines örtlichen Haus- und Grundbesitzervereins aus und behaupten, der Angerufene benötige für seine Immobilie einen neuen Energieausweis“, berichtet Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland. Die Anrufer behaupten etwa, sie könnten den Energieausweis noch bis Jahresende kostenlos ausstellen, weil es bis dahin Fördergelder dafür gäbe. Damit drängen Sie auf einen Termin für einen baldigen Hausbesuch.

„Es handelt sich offenbar um Betrüger. Weder der Landesverband Haus & Grund Rheinland, noch die örtlichen Haus & Grund-Vereine tätigen solche Anrufe. Die behaupteten Fördermittel gibt es nicht. Energieausweise kosten weiterhin Geld“, warnt Peter Rasche. Wahrscheinlich gehe es den Anrufern lediglich darum, sich Zutritt zu den Wohnräumen der Eigentümer zu verschaffen, um dann unnötige Handwerkerleistungen zu verkaufen oder gar Diebstähle zu begehen. „Gehen Sie auf das Angebot des Anrufers nicht ein“, warnt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. „Bitte informieren Sie uns unter 0211-416 317 60 über den verdächtigen Anruf.“

Ohnehin gilt: „Längst nicht jeder Energieausweis muss bereits jetzt erneuert werden“, erklärt Erik Uwe Amaya. „Man braucht den gültigen Ausweis erst in dem Moment, wo das Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll. Er ist 10 Jahre lang gültig. Wer beispielsweise im Jahr 2010 zum ersten Mal vermietet und dafür den Ausweis beschafft hat, der besitzt bis 2020 einen gültigen Energieausweis.“ Über das Auslaufen der ersten Energieausweise – die Ausweispflicht besteht seit 2007 – hatte Haus & Grund Rheinland bereits letztes Jahr ausführlich Informiert. Diese weiterhin gültigen Informationen finden Sie hier.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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