Was bedeutet der Lockdown für Wohnungseigentümer in NRW?

Ab heute (16. Dezember 2020) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. Wohnungseigentümer dürfen demnach Beiratssitzungen und Eigentümerversammlungen auch weiterhin in Präsenz abhalten, sollten sie nicht via Telefon oder Videokonferenzlösung möglich sein. Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert über die geltende Rechtslage.

Ab heute (16. Dezember 2020) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. Wohnungseigentümer dürfen demnach Beiratssitzungen und Eigentümerversammlungen auch weiterhin in Präsenz abhalten, sollten sie nicht via Telefon oder Videokonferenzlösung möglich sein. Haus & Grund Rheinland Westfalen informiert über die geltende Rechtslage.

Düsseldorf. Der sogenannte Lockdown bringt für Wohnungseigentümer in Nordrhein-Westfalen keine Änderung mit sich. Für sie gilt weiterhin die unveränderte Rechtslage, die bereits seit November bestand. Eigentümerversammlungen und Beiratssitzungen von Wohnungseigentümern sind daher grundsätzlich erlaubt, wenn sie mit maximal 20 Teilnehmern durchgeführt werden und nicht digital abgehalten werden können.

Letzteres trifft immer zu, denn eine rein digitale Eigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zulässig. Seit der am 1. Dezember in Kraft getretenen Reform können die Eigentümer allerdings beschließen, dass Teilnehmer auch auf dem Wege der elektronischen Kommunikation an den Versammlungen teilnehmen dürfen, wenn sie das möchten. Eine Präsenzsitzung muss daher aber weiterhin in jedem Fall angeboten werden.

Eigentümerversammlung: Möglich, wenn dringend nötig

Falls mehr als 20 Teilnehmer zu erwarten sind, muss für die Durchführung der Sitzung eine behördliche Erlaubnis eingeholt werden. Dabei ist zu begründen, warum die Sitzung jetzt in Präsenz und mit dieser Teilnehmerzahl notwendig ist.

„Eigentümerversammlungen können aber unter gewissen Umständen unumgänglich sein – etwa, wenn über eilige Reparaturen eines Schadens am Gebäude beschlossen werden muss. Deswegen ist es gut, dass Eigentümerversammlungen weiterhin durchgeführt werden dürfen, wenn es wirklich nötig ist“, sagt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Weitere Informationen finden Wohnungseigentümer unter www.land.nrw/corona, rechtliche Beratung per Telefon, E-Mail oder teilweise auch Videokonferenz gibt es im örtlichen Verein von Haus & Grund.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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