Vorwiegend online soll die Befragung von Hauseigentümern zum Zensus 2022 stattfinden. (Quelle: STÄDBUDL)
Es steht mal wieder eine Volkszählung an: Der Zensus 2022 soll ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen der Erhebung wird auch eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Dabei werden im Mai Eigentümer im Rahmen einer Stichprobe befragt – auch in Nordrhein-Westfalen. Wir informieren, was man dazu wissen sollte.
Düsseldorf. Im Rahmen des Zensus 2022 kommt auf einige Hauseigentümer in NRW etwas Arbeit zu. Darauf weist der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hin. Präsident Konrad Adenauer erklärt: „Wer vom Statistischen Landesamt für eine Teilnahme an der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 ausgewählt wird, ist zur Auskunft verpflichtet. Die betroffenen Eigentümer werden von der Statistikbehörde angeschrieben.“ Die Fragen können auch von der Hausverwaltung beantwortet werden, soweit dort alle nötigen Informationen vorliegen. Das Beantworten der Fragen erfolgt online, kann aber auch auf einem Papierbogen oder mündlich mit einem Interviewer erledigt werden.
„Die Statistikämter wollen eine ganze Menge über die Gebäude wissen“, berichtet Erik Uwe Amaya. „Neben allgemeinen Informationen wie Art des Gebäudes, Ort, Postleitzahl und Gemeindeschlüssel fragen sie auch nach den Eigentumsverhältnissen, der Zahl der Wohnungen und dem Baujahr“, zählt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen auf. „Auch die Art der Heizung und die verwendeten Energieträger werden abgefragt.“ Auf die einzelnen Wohnungen bezogen geht es den Statistikern um Angaben zur Wohnfläche und Zimmerzahl, aber auch zur Nettokaltmiete und Nutzungsart. Auch nach eventuellen Leerstandszeiten und den Gründen wird gefragt.
Zudem sind die Eigentümer verpflichtet, die Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern der Objekte mitzuteilen. „Bei vermieteten Objekten müssen die Mieter vorab gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darüber informiert werden, dass ihre Daten an die Statistikbehörden weitergegeben werden“, erinnert Adenauer. „Eine Einwilligung der Mieter ist nicht nötig.“ Vermietern steht für die Information der Mieter ein Muster-Anschreiben zur Verfügung. Es ist Teil eines Informationsblattes, das Mitglieder kostenlos beim örtlichen Verein von Haus & Grund bekommen können.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.