Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen

Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen

Gute Nachricht aus Regierungskreisen: Im Ampel-Koalitionsvertrag geplante Mietrechtsverschärfungen sollen nicht umgesetzt werden. Haus & Grund mahnt aber auch zum zweiten notwendigen Schritt: Die Mietpreisbremse endlich abzuschaffen. Die laut Verfassungsgericht nur vorübergehend zulässige Bremse droht sonst nämlich zur verfassungswidrigen Dauereinrichtung zu werden.

Gute Nachricht aus Regierungskreisen: Im Ampel-Koalitionsvertrag geplante Mietrechtsverschärfungen sollen nicht umgesetzt werden. Haus & Grund mahnt aber auch zum zweiten notwendigen Schritt: Die Mietpreisbremse endlich abzuschaffen. Die laut Verfassungsgericht nur vorübergehend zulässige Bremse droht sonst nämlich zur verfassungswidrigen Dauereinrichtung zu werden.

Berlin. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Ampel-Regierung offenbar vorerst keine weiteren Mietrechtsverschärfungen plant. „Gerade die über fünf Millionen Kleinvermieter wären von den ursprünglich geplanten Maßnahmen betroffen, obwohl gerade diese Gruppe für ein soziales Miteinander steht. Der Bundesjustizminister hat richtig erkannt, dass die vermietenden Privatpersonen auch mit Blick auf die Energiewende keine weiteren Verschärfungen tragen können“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute (10. April 2024) in Berlin.

Als vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich bezeichnete Warnecke die geplante nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläuterte Warnecke.

Gesetzliche Manipulation von Mietspiegeln soll unterbleiben

Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu senken sowie bei der Erstellung von Mietspiegeln die Mietverträge der letzten sieben Jahre heranzuziehen. Beide Verschärfungen würden insbesondere private Kleinvermieter treffen.

Gerade Kleinvermieter haben Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und nur dort kämen Kappungsgrenzen zum Tragen. Zudem seien diese mangels Vergleichswohnung bei Mieterhöhungen auf örtliche Mietspiegel angewiesen. Wohnungsunternehmen stünden andere Möglichkeiten zur Begründung von Mieterhöhungen offen. „Dass die Ampel bei diesen Plänen noch einmal in sich gehen und prüfen will, ist wichtig und richtig“, stellte Warnecke fest.

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