Anspruch auf zertifizierten WEG-Verwalter wird verschoben

Die WEG-Reform versprach den Wohnungseigentümern vor zwei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Damit soll die Qualität der Hausverwaltungen gestärkt werden. Der Anspruch sollte nach zweijähriger Frist zum 1. Dezember 2022 entstehen. Doch das muss jetzt verschoben werden: Die Zertifizierung der Verwalter ist bis dahin nicht zu schaffen.

Prüfung bei der IHK: Da müssen WEG-Verwalter jetzt durch. Weil das nicht bis Dezember zu schaffen ist, wird die Frist für die Zertifizierung verschoben.

Die WEG-Reform versprach den Wohnungseigentümern vor zwei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Damit soll die Qualität der Hausverwaltungen gestärkt werden. Der Anspruch sollte nach zweijähriger Frist zum 1. Dezember 2022 entstehen. Doch das muss jetzt verschoben werden: Die Zertifizierung der Verwalter ist bis dahin nicht zu schaffen.

Berlin. Wohnungseigentümer bekommen erst ab dem 1. Dezember 2023 einen Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Damit wird der bisher vorgesehene Start der neuen Regelung um ein Jahr verschoben. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag letzte Woche (22. September 2022) beschlossen. Der Bundesrat dürfte keine Einwände haben. Ursprünglich sah die am 1. Dezember 2020 in Kraft getretene Reform des Wohnungseigentumsrechts vor, dass Eigentümer schon zum 1. Dezember 2022 einen solchen Anspruch haben.

Von der Fristverlängerung betroffen sind allerdings nur neu zu bestellende Verwalter. Eine Übergangsfrist bleibt nämlich unangetastet: Wer beim Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 schon als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bestellt war, gilt erstmal bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter. Erst danach müssen sie die Zertifizierung nachweisen – es wird davon ausgegangen, dass bis dahin alle Verwalter die Möglichkeit hatten, ihr Zertifikat zu erwerben.

Prüfungen nicht fristgerecht möglich

Der Grund für die Verschiebung ist denkbar einfach: Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass es nicht möglich ist, bis zum Stichtag alle Verwalter, die eine Zertifizierung anstreben, der notwendigen Prüfung zu unterziehen. Das hatte der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) der Politik klar gemacht – gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Verbände hatten deswegen die Verschiebung um ein Jahr eingefordert und wurden von der Politik erhört.

Grund für die Beteiligung des DIHK ist die Tatsache, dass die Verwalter zum Erhalt der Zertifizierung eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen müssen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung sollen die Verwalter Seminare besuchen. Das ist durchaus mit erheblichem Aufwand verbunden: Es sind insgesamt 120 Unterrichtseinheiten vorgesehen, 60 davon allein zu den rechtlichen Grundlagen, 30 zu technischen Grundlagen, 20 zu kaufmännischem Wissen und 10 Einheiten zu Grundlagen der Immobilienwirtschaft.

Aus Sicht der Wohnungseigentümer ist die Verschiebung bedauerlich. Allerdings gibt es dazu offensichtlich keine Alternative: Es ergibt schließlich keinen Sinn, eine Verpflichtung einzuführen, die gar nicht erfüllt werden kann. Damit wäre auch keinem Eigentümer geholfen. Übrigens: Die bereits seit dem Jahr 2018 bestehende Weiterbildungspflicht für Verwalter bleibt auch für die zertifizierten Verwalter bestehen. Sie müssen also wie gehabt 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren absolvieren.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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